Schimmel in der Wohnung: Was nun?

Plötzlich ist er da, der Schimmel. Am Fenster der Mietwohnung, im Badezimmer oder an der Zimmerdecke. Ein Albtraum für jeden Mieter. Doch woher kommt der Schimmelpilz eigentlich? Wer ist für ihn verantwortlich? Antworten darauf sowie Infos dazu, wie Sie dem Auftreten von Schimmel in der Wohnung vorbeugen, finden Sie hier.

Ursachen bei Schimmel in der Mietwohnung

An sich sind Schimmelpilze eine natürliche Entscheidung, wobei die Sporen nicht nur draußen unsichtbar durch die Luft fliegen. Auch innerhalb von Haus und Wohnung überleben diese teilweise über Jahre. Zur sichtbaren Schimmelbildung kommt es erst, wenn diese Sporen auf dauerhaft feuchte Nährböden treffen.

Es kommt also nicht direkt zum Schimmel in der Wohnung, weil einmal das Wasser in der Blumenvase auskippt. Die Feuchtigkeit, die am Boden, der Decke oder den Wänden besteht, muss dauerhaft vorliegen. Fehlt bei hoher Luftfeuchtigkeit dann auch noch die richtige Durchlüftung und es liegen große Temperaturunterschiede in den Wohnräumen vor, kann schnell ein guter Nährboden für Schimmel entstehen. Die dann auftretende Fleckenbildung ist dabei nicht nur visuell unschön anzusehen.

Eine Gefahr für die Gesundheit

Nicht zu unterschätzen sind auch die Auswirkungen, die Schimmel in der Wohnung auf die Gesundheit der Bewohner haben kann. So kann es dazu kommen, dass diese die Sporen oder die Stoffwechselprodukte der Pilze einatmen. Dann steigt das Risiko für Folgen wie:

  • Allergische und gereizte Reaktionen der Atemwege (Niesen, laufende Nase, gereizte Augen)
  • Asthma-Erkrankung oder bei Bestehen eine Verschlimmerung der Symptome
  • andere Atemwegsinfektionen

Bis heute wurde nicht wissenschaftlich geklärt, wie hoch die Schimmelpilzkonzentration in der Luft für Gesundheitsschäden sein muss. Das erhöhte Risiko auf die obig genannten Folgen gilt jedoch als erwiesen.

Sind bei Schimmel in der Wohnung Vermieter oder Mieter verantwortlich?

Mieter haben einen gewissen Einfluss darauf, ob sich Schimmel im Wohnraum entwickelt. So sollten bewohnte Räume immer so beheizt werden, dass mindestens 18 Grad vorherrschen. Nicht dauerhaft genutzte Räume können 16 Grad aufweisen. Kälter sollte kein Raum jemals sein. Regelmäßiges Stoßlüften, was mehrmals täglich für fünf bis 10 Minuten erfolgt, lässt feuchte Luft nach draußen entweichen. Richtiges Lüften kann hier viel bewirken.

Trotz dieser Faktoren sind hier aber nicht automatisch die Mieter schuld. Das Mietrecht bei Schimmel in der Wohnung ist etwas komplexer. Denn auch bautechnische Zustände beeinflussen die Schimmelbildung.

Mangelnde Bautechnik zeigt sich etwa bei unzureichend gedämmten Gebäuden, undichten Fenstern bzw. Türrahmen sowie bei kaputten Lüftungssystemen im Badezimmer. Auch Risse in den Wänden, kaputte Dächer oder beschädigte Wasserleitungen können Ursachen für Schimmelbildung sein.

Die Schuldsuche kann bei einem Schimmelbefall je nach Lage recht komplex ausfallen. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen beide Parteien gewisse Nachweise erbringen. Mieter können beispielsweise mit einem Protokoll zum Lüft- und Heizverhalten festhalten, dass angemessen geheizt und gelüftet wurde.

Vermieter hingegen müssen belegen, dass der Schaden nicht durch die Bauweise des Gebäudes bedingt ist. Hier helfen etwa Nachweise zu Dämmungs- und Sanierungsmaßnahmen. Fest steht darüber hinaus:

  • Mieter müssen Schimmelschäden unverzüglich beim Vermieter melden.
  • Unabhängig von der Schuldfrage sind Vermieter verpflichtet, Schimmel in der Wohnung zu entfernen.
  • Ist die Bauweise des Gebäudes die Ursache, kann im Einzelfall eine Mietminderung möglich sein. Hier sollten sich Bewohner jedoch lieber erst rechtlich beraten lassen, bevor sie diesen Schritt unternehmen.

(Aktualisiert: Mai 2024)


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