Die durchrenovierte und moderne 2-Zimmer-Wohnung mit eigenem Grundbuch hat eine Gesamtfläche von ca. 59,07 m² und liegt im 2. Obergeschoß des beliebten Appartementhauses Wiking zur Westseite.
Vom Vorflur erreicht man das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, das Badezimmer sowie die moderne Küche.
Vom Wohnzimmer mit hochwertiger Schlafcouch und gemütlichem Essplatz sowie großflächigem Flatscreen hat man Zugang zur Westloggia. Das großzügige Schlafzimmer ist mit einem modernen Doppelbett mit Nachttischen sowie großzügigem Kleiderschrank und einem weiteren Zugang zur Westloggia ausgestattet.
Die Einbau-Küche besitzt an Extras eine Mikrowelle, Herd mit Backofen, Geschirrspülmaschine und ein Ceranfeld. Das hochwertige Badezimmer verfügt über eine Dusche mit extraflachem Einstieg, Waschtisch, Handtuchtrockner und WC.
Die Hauseingänge wurden in den Jahren 2009/2010 saniert. Der Eingang Nr. 7, mit neu geschaffener Rampe, sorgt für stufenlose Erreichbarkeit der Wohnung.
Eine Komplettsanierung der Flure einschließlich Treppenhaus und Brandschutzvorgaben wurde im Jahr 2013 abgeschlossen.
In den Jahren 2015-2019 wurde in vier Bauabschnitten jeweils in den Wintermonaten eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung durchgeführt.
Diese Maßnahmen führen neben der Toplage zu einer zusätzlichen Aufwertung und Substanzerhaltung der Immobilie und des gesamten Hauses.
Derzeit findet eine Strangsanierung im Haus statt. Der erste Bauabschnitt ist bereits abgeschlossen, der zweite in Kürze. Ein dritter Bauabschnitt steht noch aus.
Das Appartementhaus Wiking befindet sich in zentraler Spitzenlage direkt im Kurzentrum nur wenige Schritte von Seepromenade, Strand und Fußgängerzone entfernt. Das Freizeitbad "Sylter Welle" und das "Syltness-Center" liegen direkt gegenüber. Sämtliche Kureinrichtungen, Geschäfte, Boutiquen und Restaurants lassen sich bequem fußläufig erreichen. Die Fahrstühle im Haus sorgen für nahezu stufenlose Erreichbarkeit der Wohnung.
Sonstiges GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) - üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.