Das Grundstück mit ca. 390 m² wird aus einem ca. 672 m² großen Grundstück rausgemessen. Es liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Das bedeutet, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auf dem Grundstück kann eine Doppelhaushälfte mit ca. 145 m² Wohnfläche errichtet werden. Es sind 2 KFZ-Stellplätze und 4 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die verschiedenen Bausatzungen zu.
Auf dem Grundstück steht noch ein Altgebäude aus dem Jahre ca. 1958.
Germering ist eine aufstrebende und eigenständige Stadt vor den westlichen Toren Münchens. Der Ort zählt über 40.000 Einwohner und bietet alles, was das Leben lebenswertmacht. Germering verfügt über eine günstige Verkehrsanbindung nach München sowie eine hervorragende Infrastruktur. Über die Autobahn A 96 sowie die neue westliche Autobahn A 99 und die S-Bahn-Linie "S 8", Station "Harthaus" gelangen Sie in ca. 20 Minuten zum Münchner Hauptbahnhof. Germering verfügt über Kindergärten, weiterbildende Schulen, Geschäfte des täglichen Bedarfs, die große Germeringer Einkaufspassage (GEP), das Ärztehaus Germedicum mit seinen vielen Fachärzten, das Cineoplex Kino, einen Golfplatz und ein Freibad. Die Stadthalle im Zentrum von Germering bietet Ihnen ein umfangreiches Theater- und Kulturprogramm. Im näheren Umfeld befinden sich verschiedene Wälder, der Ammer- und der Starnberger See bieten sich ebenfalls als Freizeitoase an.