Hier bieten wir Ihnen ein 2.312 m² großes Grundstück in bevorzugter Wohnlage in Bremen Oberneuland. Das attraktive Grundstück liegt in exklusiver, ruhiger Lage in der Nähe des Rockwinkler Fleet.
Ein Bauvorbescheid mit der Bebaubarkeit von 3 Einfamilienhäusern und Teilung des Grundstücks wurde im Dezember 2023 genehmigt.
Das Grundstück ist zurzeit noch mit einem Abbruchreifen Wohnhaus bebaut. Die Kosten der Abbrucharbeiten sind vom Käufer zu übernehmen.
Zur neuen Bebaubarkeit gibt es keinen Bebauungsplan für diese Gebiet, d.h. das Grundstück ist nach §34 BauBG bebaubar und muss sich in die hinsichtlich der Art und Nutzung der näheren Umgebung einfügen.
Es ist empfehlenswert einen Architekten zu beauftragen eine maßgeschneiderte Bebauungsmöglickeit, nach Ihren Vorstellungen und den geltenden Vorschriften und Regelungen, zu entwickeln.
Der Erwerb des Grundstückes ist nicht an einen Bauträger gebunden.
Für weitere Informationen stehen wir gerne bei einer Besichtigung mit Beratung zur Verfügung.
Oberneuland ist zweifelsohne einer der grünsten Stadtteile Bremens mit vielen Grünflächen, Parks und der Nähe zu den Wümmeniederungen und zum Blockland. Es wurden viele sehenswerte Herrenhäuser und repräsentative Einfamilienhäuser errichtet, also eine der besten Wohnlagen in Bremen mit einer guten Anbindung an die Bremer City.
Eine hervorragende Infrastruktur mit vielen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Kindergärten, ausgezeichneten Schulen von der Grundschule bis zum Gymnasium, Ärzten und zahlreichen Freizeitangeboten ist hier gegeben.
www.bremen.de/leben-in-bremen/wohnen/stadtteile/oberneuland
Sonstiges
Gerne sprechen wir mit Ihnen über weitere Details dieses Angebotes und bei Bedarf auch über eine Baufinanzierung. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit unter der Rufnummer 04263/9300-0 zur Verfügung. (auch abends und am Wochenende) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Käuferprovision (laut Exposé) ist inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer auf dem Kaufpreis und ist mit Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und vom Käufer zu zahlen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Alle Objektangaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber überlassen wurden. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Stichworte
Distanz zum Kindergarten: 1.00, Distanz zur Grundschule: 1.00, Distanz zur Realschule: 1.00, Distanz zum Gymnasium: 1.00