Willkommen in einer eleganten Villenlage, wo die Welt noch absolut in Ordnung ist. Die kleine NB-Stadtvilla besticht durch großzügige Optik, Eleganz und einer kleinen aber ausgewählten Mieterschaft. Die Wohnung bietet sich für Menschen mit Platzbedarf an. Durch die Erdgeschosslage passt diese Wohnung auch sehr gut für Menschen die schon etwas älter sind und sich verkleinern wollen. Wichtig ist es noch darauf hinzuweisen, dass die gesamte Wohnung über Jalousien verfügt UND einen Sender der es Ihnen ermöglicht alle Jalousien auf einmal runterfahren zu lassen. Selbstverständlich können Sie auch jeden Raum einzeln regulieren. Zusätzlich verfügt die Wohnung über eine Fußbodenheizung, also immer kuschlig warme Füße.
Zusätzlich verfügt die Wohnung über eine Fußbodenheizung, also immer kuschlig warme Füße.
Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Der Vermieter vereinbart im Mietvertrag zudem eine gesicherte Festmiete von 2,5 %, ausgehend jeweils von der letzten Kaltmiete. Die Mietanpassung beginnt ab dem 2. Mietjahr bis einschließlich 10. Mietjahr. Somit können Sie heute schon ausrechnen, wie sich Ihre Kaltmiete entwickeln wird, und somit wird für die heutige Zeit die beste Basis einer kalkulierbaren Miete geschaffen.
Die sonnendurchflutete Wohnung empfängt Sie mit einem großzügigen Flur, ausgestattet mit einem Flurschrank, welcher Abstellmöglichkeiten nicht nur für Ihren Staubsauger & Co. bietet. Selbstverständlich ermöglicht die Großzügigkeit des Eingangsbereichs auch eine elegante Möblierung, ob ein kleines Sofa um bequem die Schuhe an und aus zu ziehen, wie auch eine Kommode mit Spiegel oder einen schönen Bauernschrank. Vom Flur aus gehen alle Zimmer ab, so dass keine Durchgangszimmer gegeben sind.
Die gesamte Wohnung, bis auf die Küche, das Bad und Gäste-WC sind mit einem hellen, edlem Vinylboden in Holzoptik ausgestattet. Die Wände der Wohnung wird frisch gestrichen an den neuen Mieter übergeben.
Das extrem großzügige Wohnzimmer, kann als äußerst repräsentativ bezeichnet werden und ermöglicht Ihnen, neben der entsprechenden Wohnlandschaft selbstverständlich auch die Möglichkeit einen tafelähnlichen Esstisch einzubringen. Auch wäre Platz gegeben für einen Homeofficebereich. Ihrer Gestaltungsmöglichkeit sind keine Grenzen gesetzt. Wenn Sie mögen entsteht hier Ihr neuer großzügiger Mittelpunkt aller Familienfeste. ?? Von hier aus geht auch die, zum parkähnlich anmutenden Gemeinschaftsgarten ausgerichtete überdachte Süd-Terrasse ab, die Ihnen Platz für einen familiengerechten Tisch und eine E-Grill, nebst Bepflanzung ermöglicht.
Rückwärtig zum Wohnzimmer eröffnet sich, verbunden mit einer Doppelglastür, die Wohnküche. Die Küchenmöbel sind Bestandteil der Mietsache. Mit der bestehenden Kücheninsel haben Sie wirklich sehr viel Platz um alle Töpfe, den Wok und Geschirr nebst Gläsern unterzubringen. Auch Platz für einen schlanken Küchentisch ist gegeben. Sollten Sie eine Familienfeier haben, eröffnen Sie das Buffett und genießen Sie die Zeit mit den Lieben. Bitte beachten Sie, dass die Küchengeräte wie Herd/Backofen und die Kühl- Gefrierschrankkombination nicht zur Mietsache gehören. Platz für Ihrer Geschirrspüler ist gegeben.
Das Elternschlafzimmer bietet ausreichend Stellfläche für ein Doppelbett, Nachttische und einen angemessenen Kleiderschrank.
Das kleinere Schlafzimmer eignet sich perfekt als Kinderzimmer mit einem Bett, einem Schrank und einem kleinen Schreibtisch. Optional kann das Zimmer bei Bedarf auch als Homeoffice oder Gästezimmer genutzt werden.
Das großzügige, mit Fenster versehene Badezimmer hat neben einer Dusche und einer Badewanne, zwei Handwaschbecken, eine Leiterheizung und einen WM-Anschluss. Der sehr großzügige Spiegel, vor den Handwaschbecken, erweitert optisch die Großzügigkeit des Badezimmers.
Weiterhin geht auch vom Wohnungsflur das Gäste-WC ab.
Über den Hauseingangsflur können Sie auch über den Lift mit Ihrem Fahrrad oder Vorräten ins UG gelangen. Ein Fahrradraum für die Mieter ist gegeben. Jede Wohnung hat einen kleineren Kellerverschlag.
Vom UG gelangen Sie auch in die geräumige Tiefgarage. Hier ist auch Ihr Stellplatz Nummer 1, der zu einer Miete von 100 €/mtl. zu dieser Wohnung gehört und angemietet werden muss. Einen zweiten Stellplatz können wir leider nicht anbieten.
Wir freuen uns darauf, Ihnen diese herrliche Wohnung präsentieren zu dürfen! Eine schöne Woche und auf Wiedersehen, wünscht Hensel Immobilien! :-))
Die kleinere Stadtvilla, Im Dol 9, befindet sich in dem privilegierten grünen Stadtteil Dahlem, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, in Berlin. Die Straße liegt in einer ruhigen und grünen Wohngegend, die von Einfamilienhäusern und Stadtvillen geprägt ist.
Die Straße zeichnet sich durch alten Baumbestand mit wenig Verkehr aus, was zu einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre beiträgt. Die ruhige und gepflegte Nachbarschaft vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und Kultur.
Die Umgebung dieses kleinen Mehrfamilienhauses zeichnet sich trotz der ruhigen und grünen Lage durch eine gute Infrastruktur und eine Vielzahl von Annehmlichkeiten aus. Vis a Vis der U-Bahn Podbielskiallee befindet sich der Dahlemer Tennisclub e.V., der auch Tennis im Winter anbietet. Das Fitnessstudio Clays befindet sich nur 7 Autominuten entfernt oder ca. 12 Minuten mit dem Fahrrad. Auch Reiter kommen auf ihre Kosten mit dem Reitclub Grunewald e.V. oder dem Reitverein Onkel-Toms-Hütte e.V., welche jeweils in max. 15 Autominuten erreichbar sind. Der Messelpark, welcher sich direkt gegenüber Ihrer neuen Wohnung Im Dol 9 befindet, lädt zum Spazieren, joggen oder auf einen Spielplatzbesuch mit dem Kind oder Enkelkindern ein. In unmittelbarer Nähe, an der Domäne Dahlem, befinden sich mehrere Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und Restaurants, die den täglichen Bedarf abdecken und auch am Wochenende ein schönes Frühstück mit interessanten Menschen verspricht. Diese erreichen Sie in nur ca. 3 Autominuten oder in ca. 9 Minuten per Fahrrad, welches in dieser Wohngegend sehr häufig genutzt wird. Ein Fahrradkeller ist in der kleinen Wohnanlage im UG gegeben. Der Fahrstuhl führt ins UG, wo sich auch Ihr TG-Platz, Nr. 1 befindet, der angemietet werden muss und monatlich 100 € kostet.
Auch Schulen, wie die Erich-Kästner-Grundschule oder die Gail S. Halvorsen Oberschule, Kindergärten und zahlreiche Spielplätze sind in der Umgebung vorhanden, welche die Lage zu einem attraktiven Wohnort für Familien auszeichnet.
Zudem verfügt die kleine Wohnanlage um einen wunderschönen parkähnlichen Garten, mit altem Baumbestand, den Sie direkt von Ihrer überdachten Süd-Terrasse aus über drei kleine Stufen erreichen können. Alles in allem ergibt sich hieraus das Gefühl vom Haus im Haus.
Neben der guten Infrastruktur bietet die Straße Im Dol auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die U-Bahn-Haltestelle "Podbielskiallee" befindet sich nur 3 Gehminuten entfernt und bietet Verbindungen zu verschiedenen Umsteigemöglichkeiten, die einen schnellen Zugang zu anderen Teilen der Stadt ermöglichen. Die U-Bahn wird kaum wahrgenommen und stellt daher keinen akustischen Störfaktor dar, wie wir erfahren durften.
Die Straße Im Dol liegt zudem in der Nähe des Grunewalds, welcher die beliebten Seen wie z.B. die Krumme Lanke, den Schlachtensee und den Grunewaldsee sowie das Schloss Grunewald mit seiner leckeren Gastronomie beheimatet. Hier können Sie die Natur genießen, spazieren gehen oder im Sommer die vorhandenen Badestellen nutzen.
Der Große Wannsee ist nur etwa 24 Autominuten entfernt und bietet auch eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten wie zum Beispiel das Strandbad Wannsee, zahlreiche Segel- und RuderClubs, das Wassersportcentrum Wannsee und natürlich auch die beliebten Wannseeterrassen. Die König Straße weiter geradeaus fahrend, sind Sie in 21 Autominuten im Historischen Potsdam.
Besichtigungstermine
Freibleibung des Angebotes / Einzelbesichtigungen
Bitte beachten Sie, dass das Angebot freibleibend ist. Eine Zwischenvermietung ist möglich!
Aufgrund von vermehrten, kurzfristigen Absagen der Besichtigungstermine, vereinbaren wir bis auf weiteres keine Einzelbesichtigungen mehr.
Besichtigungstermine
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Für Rückfragen erreichen Sie uns außerdem unter unserer E-Mail-Adresse: [email protected] oder unserem Firmentelefon 030-774 30 63.
Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 – 16:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus. Der Zwischenverkauf/die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer/dem Vermieter sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs/der Zwischenvermietung sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers/des Vermieters. Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
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Vertreten durch: Astrid Hensel, Geschäftsführerin
Attilastr. 76
D-12247 Berlin-Steglitz
Tel.: 030/7743063
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•zur Korrespondenz mit Ihnen und der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer
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6. Haftungsausschluss
Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus. Der Zwischenverkauf/die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Verhandlungen mit dem Verkäufer/dem Vermieter sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs/der Zwischenvermietung sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers/des Vermieters. Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen. Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers/des Vermieters.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Hensel GmbH, Attilastraße 76, 12247 Berlin-Steglitz, Deutschland (nachfolgend: Makler)
§ 1 Weitergegebene Objektinformationen
Die vom Makler an den Auftraggeber übermittelten Angebote (Objektnachweise) sind freibleibend, solange noch kein entsprechender Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen worden ist.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages/Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
§ 3 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß den mit dem Makler vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 4 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruches und der Kenntnis aller den Anspruch begründenden Umstände. Dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und/oder der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
§ 8 Schlussbestimmungen
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert, gepflegt
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung
Sonstiges: frei werdend