Der Weg zum Traumhaus! Baugrundstück mit offener Bauweise im Neubaugebiet "Ob dem Obern Dorf"

75248 Ölbronn-Dürrn

441.900,00 €
Kaufpreis
982 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
75248 Ölbronn-Dürrn
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
982 m2
Immobilienwert
Online-ID
e1f8980f-12cf-4141-84db-a3c72066e469
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
441.900,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Das angebotene Grundstück befindet sich im Neubaugebiet "Ob dem Obern Dorf" und ist voll erschlossen.

Der Bauplatz umfasst ca. 982 m². Er eignet sich zur Bebauung mit einem freistehenden Wohnhaus, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sowie für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (Details siehe nachstehend Angaben zur Bebauung).

Der Bebauungsplan weist für das Flurstück folgende Bebauungsvorschriften aus:

Bebauungsvorschriften:

- Allgemeines Wohngebiet
- Grundflächenzahl GRZ: 0,4
- Maximal zwei Vollgeschosse
- Maximale Gebäudehöhe 10,25 m
- Dachneigung Satteldach 25-40°, Pultdach 10-20°, Flachdach
- Offene Bauweise
- Keine Beschränkung der maximalen Wohnungszahl

Gerne übersenden wir Ihnen den Bebauungs- und Lageplan.

Lage

Das angebotene Grundstück befindet sich in Ölbronn-Dürrn, ca. 12 km von der Stadt Pforzheim entfernt. Ölbronn-Dürrn ist eine Gemeinde im Enzkreis, in der ca. 3.500 Einwohner ein Zuhause gefunden haben.

Für Autofahrer bietet die Gemeinde eine ideale Lage mit schneller Anbindung an die Autobahnen A5, A8 und A81. Mit der Eröffnung der Stadtbahnhaltestelle S9 an der Strecke Mühlacker - Bretten wurde das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und damit die Erreichbarkeit der Gemeinde erheblich verbessert. In nur wenigen Minuten ist sowohl eine Bushaltestelle, als auch der Bahnhof fußläufig erreichbar. Züge und Busse verkehren im Stundentakt, während der kontinuierliche Ausbau von Rad- und Wanderwegen die Vernetzung für Fußgänger und Radfahrer verbessert.

Eingebettet in die reizvolle Landschaft von Kraichgau und Stromberg ist Ölbronn-Dürrn zu einem attraktiven Naherholungsziel geworden. Auf gut ausgebauten Wegen lässt sich per Fuß oder per Fahrrad die Gegend erkunden. Beliebte Ausflugsziele sind das Naturschutzgebiet Aalkistensee in Ölbronn und der Waldspielplatz Zigeunerwäldle in Dürrn.

Für Kinder gibt es in Ölbronn zwei Kindergärten und die Grundschule. Weiterführende Schulen stehen im nahen Mühlacker, Pforzheim und in Knittlingen und Maulbronn zur Verfügung.

Durch örtliche (Bio-)Betriebe und kleine Läden ist die Grundversorgung gewährleistet. Supermärkte gibt es im nahegelegenen Bauschlott, Ötisheim, Dürrn und in Pforzheim.

Sonstiges

Sonstiges Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.

Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Stichworte GRZ: 0,4, Bundesland: Baden-Württemberg