Auf diesem erstklassigen Baugrundstück (Flurstück 317) ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB vorstellbar. Demnach hat sich der Neubau in die bestehende Nachbarbebauung aus Ein- und Zweifamilienhäusern einzufügen. Denkbar ist z.B. ein Bungalow, ein Doppelhaus oder ein Ein-/Zweifamilienhaus im Villenstil. Realisieren Sie ihre Architekturideen in schöner familienfreundlicher Lage.
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