Ladengeschäft in guter Sichtlage, 90419 Nürnberg-Johannis

90419 Nürnberg

149.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer

Objektdaten

Adresse
90419 Nürnberg
Nutzungsart
Gewerbe
Zimmer
2
Verkaufsfläche
52,55 m2
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
788f6d49-67f9-4c11-b7ea-aad3b1e9f9de
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
149.000,00 €
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
213.3 kWhm2a
Gültig bis
2034-05-07
Aus­stell­datum
08.05.2024
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
G
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1933
Baujahr laut Energieausweis
1933
Heizungsart
Zentralheizung

Die Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses
(5 Parteien).
Der Laden ist in zentraler guter Sichtlage.
Großzügige Schaufensterfront, 1 Verkaufsraum, 1 Büro, 1 WC;
Deckenbeleuchtung mit integrierten Spots, weiße Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung, Fliesenböden, Laminatboden im Büro, 1 Kellerabteil;

Der Laden ist aktuell für 655,- € Netto-ME p.m. und 7.860,- € netto p.a. ME vermietet.
Im Jahr 2021 wurde die Gaszentralheizung neu eingebaut.

Lage

Nähe Zentrum
90419 Nürnberg-Johannis
gute Lage nahe Innenstadt, beliebtes, gesuchtes Stadtteil;
50 m entfernt von der Straßenbahn-Haltestelle Julienstr.,
650m entfernt zur nächsten U-Bahn-Station Westring,
500m entfernt vom Westring mit sehr gutem Anschluss nach Fürth, Erlangen oder
Herzogenaurach;
Sämtliche Läden des täglichen Bedarfs, Supermärrkte, Restaurants, Cafés, Banken Ärzte, Schulen, Kindergarten sind in unmittelbarer Nähe.

Sonstiges

Maklerprovision 4,76 % aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem notariellen Vertragsabschluss aus dem Kaufpreis.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Maklerprovision ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils in gleicher Höhe nach Abschluss fällig. Besichtigungstermine Wenn Sie einen Besichtigungstermin für dieses Objekt vereinbaren möchten,
kontaktieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular mit vollständiger Adresse und Telefonnummer. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen. Haftung/Gewähr Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft/mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt. Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen. Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem Büro.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung. Geldwäschegesetz GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Fa. Immobilien Ina Bauer nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.




Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft/mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt. Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen. Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem Büro.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.