Möblierte Pendlerwohnung (Eigentumswohnung) 2 ZKB in Bad Gandersheim

37581 Bad Gandersheim

Miete:
Preis auf Anfrage
2
Zimmer
54 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
37581 Bad Gandersheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
54 m2
Etage
1
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
f8a97077-6049-48b7-904c-4abd7d491b36
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
800,00
Betriebs- / Neben­kos­ten
160,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Parkmöglichkeit
unterkellert
Baujahr
1910
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Wir bieten Ihnen eine möblierte Erdgeschosswohnung in einem 6-Parteien-Haus, bestehend aus 2 Zimmer, Küche und Bad, mit einer Wohnfläche von ca. 54 m² im Stadtbereich von Bad Gandersheim. Ein Kellerraum und ein Außenstellplatz stehen Ihnen außerdem zur Verfügung. Zur Wohnung gehört ebenfalls ein kleiner Gartenanteil, der zum Verweilen einlädt, aber auch gepflegt werden möchte. Es besteht jedoch die Verpflichtung, im Sommer den Rasen zu mähen.
Diese Wohnung eignet sich hervorragend als Pendlerwohnung und kann sofort bezogen werden.
Das Haus befindet sich in zweiter Reihe hinter Haus Nr. 21, an der Südseite des Grundstücks mit eigener Zufahrt!

Ausstattung

- Küche mit Herd und Spüle
- Doppelbett, Schrankwand, Fernseher
- Bad mit Wanne
- Waschmaschine
- Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer
- Kabelanschluss

Lage

Bad Gandersheim ist eine Kurstadt im niedersächsischen Landkreis Northeim und liegt im Harzvorland. Theaterfreunde kommen jedes Jahr zu den bekannten Domfestspielen. In unmittelbarer Nähre befinden sich Ärzte, Apotheken u.v.m. Öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar und auch Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten sind zu Fuß zu erreichen.

Sonstiges

Sonstiges Der/die Mieter melden Gas- und Strombelieferung selbst an!

Wir weisen auf Folgendes hin:

Geldwäscheprävention: Als Maklerunternehmen ist die Firma Willmer Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Stellplatz vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, 2 Etagen