Ideales Baugrundstück mit positivem Bauvorbescheid für ein Doppelhaus!
Das Grundstück (Flurstück 144) bietet mit einer Breite von ca. 20 Metern und einer Tiefe von etwa 24 Metern hervorragende Voraussetzungen für ein Bauvorhaben. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, das laut Gemeinde Kürten als voll erschlossener Bauplatz ausgewiesen ist und innerhalb des Geltungsbereichs einer Ortslagensatzung liegt. Die Zufahrtsstraße ist eine Gemeindestraße im Außenbereich, und entlang der Durchgangsstraße gibt es bereits einen befestigten Stellplatz.
Entsprechend der örtlichen Satzung sind Bauvorhaben möglich, die den baurechtlichen Vorgaben entsprechen und sich harmonisch in das umliegende Bebauungskonzept einfügen. Da das Flurstück vollständig durch die Satzung abgedeckt ist, ist eine Bebauung grundsätzlich zulässig. Es sind maximal zwei Wohneinheiten, zwei volle Geschosse und eine maximale Höhe von 9,5 Metern zulässig. Das ergibt eine angemessene Wohnfläche pro Doppelhaushälfte, ideal für zwei Familien.
Die Bebauung mit einem Doppelhaus ist eine reine Empfehlung. Realisieren Sie Ihr ganz individuelles Projekt: Freistehendes Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus oder Doppelhaus ist möglich.
Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Fragen telefonisch zur Verfügung.
Das Grundstück befindet sich etwa in der Mitte des Ortsteils Breibach, zwischen der Hauptstrasse und einem südlichen Nebenarm des "Breibacher Weg". Dieser ist eine der Ost-West-Querverbindungen in der Gemeinde Kürten, welche von der "Wipperfürther Straße" (L 286) im Sülztal und weiter über die K 32 "Biesfelder Straße" und "Neuensaal" zur Bundesstraße (B 506) auf der Höhe bei Bechen führt. Die B 506 verläuft von Köln-Mülheim über Bergisch Gladbach und die Gemeindegebiete von Odenthal und Kürten mit jeweils mehreren Ortschaften zur Stadt Wipperfürth.
Auch die östliche L 286 ist eine Hauptverbindungsstraße von Bergisch Gladbach nach Wipperfürth.
Der "Breibacher Weg" weist neben der durchgehenden Hauptachse (Durchgangsstraße) mehrere Nebenarme (Anliegerstraßen) auf. Das Flurstück Nr. 144 erstreckt sich zwischen der nördlich verlaufenden Durchgangsstraße und einem bebauten Grundstück Nr. 145 an der südlichen Anliegerstraße. Die Entfernung zur Ortsmitte Kürten beträgt ca.3 km.
Stichworte Grundstücksfront: 20,00 m