Schönes Eckgrundstück im idyllischen Hallerndorf

91352 Hallerndorf

225.000,00 €
Kaufpreis
636 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
91352 Hallerndorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
636 m2
Immobilienwert
Online-ID
3b13f0c8-c430-419c-a11a-e179e8cca56c
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
225.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Zum Verkauf kommt ein voll erschlossenes, ausgesprochen helles Eckgrundstück von ca. 636 Quadratmetern Größe in 91352 Hallerndorf.

Es liegt im Bereich des Bebauungsplans "Hallerndorf Südwest" (zu finden auf der Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter https://hallerndorf.de/bebauungsplaene/); diese erlaubt Häuser mit maximal zwei Vollgeschossen (wobei Keller und ausgebautes Dachgeschoß nicht mitzählen). GRZ und GFZ sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben, es gelten also die Werte der Baunutzungsverordnung: GRZ 0,4 und GFZ 1,2. Nach erfolgter Baugenehmigung können Sie hier also sofort Ihr Traumhaus verwirklichen ;-)

Das Grundstück liegt (mit einer ganz leichten Hangneigung) mitten im Dorf in der Nähe eines Spielplatzes und der Schule, aber trotzdem ganz ruhig.

Bei Interesse am Exposé mit Adresse, Lageplan und weiteren Infos bitte das Kontaktformular vollständig ausfüllen. Ich melde mich umgehend bei Ihnen - versprochen!

Lage

Hallerndorf ist eine sympathische 4000-Seelen-Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Forchheim (direkt an den Grenzen zu den Landkreisen Bamberg und Erlangen-Höchstadt).

Im Ort selbst gibt es Kita, Grund- und Mittelschule; Brauereien, Gaststätten. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten finden sich in Neuses (4,5 km).

Von Hallerndorf ist mit dem Auto ruckzuck die A73 erreicht (5 km), entsprechend gut ist die Anbindung an die nächsten Städte:
. Forchheim (12 km)
. Erlangen (28 km)
. Bamberg (26 km)

Sonstiges

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HAFTUNG
Die Angebote der Immobilien-Agentur Franken erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen weder der Verkäufer noch die Immobilien-Agentur Franken. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

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Die Immobilien-Agentur Franken ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet, den Auftraggeber und den Kaufinteressenten im Sinne des § 11 Abs. 2 GwG zu identifizieren, sobald der Auftraggeber ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Hauptvertrags (Kaufvertrag) äußert und die Hauptvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.

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Die genannte Maklercourtage (= Provision) ist ein reines Erfolgshonorar; sie ist nur verdient und fällig, wenn durch die Leistungen des Maklers ein notariell beurkundeter Kaufvertrag mit Ihnen zustande kommt. Mit anderen Worten: Falls Sie die Immobilie NICHT kaufen, müssen Sie dem Makler auch NICHTS zahlen.