Im Jahre 1957 wurde dieses Zweifamilienhaus in Massivbauweise errichtet. Im Erd- und Obergeschoss befindet sich jeweils eine 3-Zimmer-Wohnung mit rund ca. 80 m² Wohnfläche.
Die Stadt Neuwied liegt nordwestlich von Koblenz am rechten Ufer des Rheins. Neuwied befindet sich fast mittig zwischen den Großzentren Köln-Bonn und Rhein-Main-Gebiet. Die Immobilie ist in beliebter und zentraler Wohnlage von Neuwied-Heddesdorf gelegen.
Weitere Lagedetails:
- Gute Verkehrsanbindungen an die Autobahnen A48, A61 u. A3
- Hervorragende Infrastruktur
- Optimale öffentliche Verkehrsanbindungen
- Zahlreiche Kultur- und Freizeitangebote
Standort Neuwied-Heddesdorf:
- Beliebter Stadtteil
- Zentrale Lage
- Nähe zum Zentrum ca. 3 km
- Kindergärten, Grundschulen und Geschäfte des täglichen
Bedarfs vor Ort
- Arztpraxen und Apotheken
- Diverse Freizeitangebote
Entfernung zu Städten:
- Koblenz (ca. 23 km)
- Köln (ca. 90 km) und Bonn (ca. 73 km)
Weitere Details
- Zweifamilienhaus mit ca. 160 m² Wohnfläche
- EG und OG, 2 x 3-Zimmer-Wohnung mit je ca. 80 m² Wohbnfläche
- DG: 2-Zimmer-Wohnung, ca. 50 m² (Ausbaureserve)
- Vollkeller mit Außenaufgang
- 3 Gasthermen
- Holzfenster, doppelverglast
- Einzelgarage
- Angelegter u. eingefriedeter Garten mit Terrasse
- Jahresnettokaltmiete IST : 14.280,00 EUR
- Jahresnettokaltmiete SOLL: 20.160,00 EUR
- Bruttomietrendite IST : 4,21 %
- Bruttomietrendite SOLL: 5,95 %
Angaben gem. GEG: Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 349,40 kWh/(m²*a), Energieträger Gas, Baujahr 1957, Energieeffizienzklasse H, CO2-Ausstoß 88,30 kg/m²
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Maklerprovision in Höhe von 3,57 % einschließlich 19 %gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Diamond Real Estate GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Hinweise
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