Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, ein attraktives und großzügiges Anwesen in ruhiger Lage zu erwerben.
Dieses Anwesen bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sei es für Ihr neues Zuhause oder als lohnendes Investment. Es steht derzeit leer und unterliegt keinem Denkmalschutz. Da sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befindet, greifen hier die Festsetzungen des § 34 BauGB, die eine Bebauung im Einklang mit der umliegenden Nachbarschaft vorschreiben.
Das Anwesen umfasst zwei Ein-/Zweifamilienhäuser (Wohnhaus 1 und 2), eine große Scheune, einen traditionellen Gewölbekeller, einen ehemaligen Stall und eine Garage. Diese Gebäude gruppieren sich harmonisch um einen gemütlichen Innenhof.
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- 2 Wohnhäuser mit Scheune und Geräteschopf
Die beiden Wohnhäuser sind durch einen Anbau miteinander verbunden und bieten zahlreiche Zimmer in unterschiedlichen Größen, die vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Die große Scheune schafft zusätzlichen Stauraum oder kann vielseitig genutzt werden. Die erforderlichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten Ihnen die Chance, das Anwesen nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Ein zusätzliches Highlight ist das angrenzende Gartengrundstück, das nach einer Umgestaltung einen hohen Freizeitwert verspricht.
Mit seiner charakteristischen Struktur fügt sich das Anwesen harmonisch in die Umgebung ein und bietet eine ideale Kulisse für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten: ob als großzügiges Domizil für Großfamilien, als Kombination aus Wohnen und Vermieten, für ein Generationenwohnen oder als lohnendes Investmentobjekt.
Die Hofeinfahrt mit einem großzügigen Hoftor gewährt nicht nur Zugang, sondern sorgt auch für absolute Privatsphäre. Dieses charmante Kleinod ist von außen nicht einsehbar und bietet Ihnen somit eine geschützte und ruhige Wohnatmosphäre.
Erleben Sie die Vielseitigkeit und das Potenzial dieses einzigartigen Anwesens in Amoltern - ein wahrer Rückzugsort, der darauf wartet, von Ihnen entdeckt zu werden.
Wohnfläche Haus 1 (Vorderhaus) ca. 206 m²
Wohnfläche Haus 2 (Hinterhaus) ca. 128 m²
Energieausweis:
Vorderhaus (Haus 1): Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 227,5 kWh/(m²a), Energieträger: Strom, Nachtspeicheröfen, Energieeffizienzklasse G, Baujahr: 1964/1969/2020
Hinterhaus (Haus 2) : Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarf 172,3 kWh/(m²a), Energieträger: Heizöl, Zentralheizung, Energieeffizienzklasse F, Baujahr: 1994
Das Winzerdorf Amoltern mit ca. 432 Einwohnern liegt reizvoll am nördlichen Kaiserstuhl am Fuße des Katharinenbergs. Das ländliche Ortsbild ist geprägt vom Wein- und Obstbau.
Amoltern ist auch ein Anziehungspunkt für Naturliebhaber. Die terrassierten Rebberge bieten ein Traumpanorama auf den Schwarzwald und die Vogesen im naheliegenden Elsass.
An öffentlichen Einrichtungen verfügt Amoltern über einen Kindergarten.
Die Gemeinde gehört zur ca. 4 km entfernten Stadt Endingen am Kaiserstuhl. Dort finden Sie eine hervorragende Infrastruktur mit allen Geschäften des täglichen Bedarfs, weitere Kindergärten und das Endinger Schulzentrum Grund-/ Hauptschule sowie Realschule. Das nächstgelegene Gymnasium befindet sich in Kenzingen oder in Breisach.
Überdies erreichen Sie von Endingen aus mit der Breisgau-S-Bahn in wenigen Minuten den Bahnhof von Riegel. Dort befindet sich eine gute Anschluss-Anbindung Richtung Freiburg und Offenburg.
Zu erwähnen wäre noch der Kaiserstuhlradweg, der die Stadt optimal mit den umliegenden Gemeinden verbindet.
Sonstiges
Provisionshinweis:
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen.
Hinweis: Gesetzliche Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen
Wer eine Immobilie kauft oder erbt, muss sie so sanieren, dass das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür haben Neueigentümer ab Einzug zwei Jahre Zeit.
Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen (§ 47 GEG):
Ist der Dachraum unbewohnt und nicht beheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke nachzurüsten - zumindest dann, wenn diese nicht die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf nicht über 0,24 W/m²K liegen.
Heizkessel erneuern (§ 72 GEG):
Alte Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden. Die Sanierungspflicht gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sind davon noch ausgenommen.
Warmwasserführende Rohre dämmen (§ 71 GEG):
Sind Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen nicht gedämmt, muss dies in unbeheizten Räumen wie im Keller nachgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886
Stichworte
Nutzfläche: 280,00 m², Bundesland: Baden-Württemberg
Sonstiges: Etagenheizung