Das Objekt aus dem Jahr 1900 besteht aus einer Gewerbeeinheit, derzeit genutzt als Lokal und drei Mieteinheiten im 1. bis 3. Obergeschoss. Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass eine Person berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt, wenn das Einkommen die Grenze nach dem Wohnungsförderungsgesetz nicht übersteigt. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sätze bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Besuchen Sie uns jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 13 bis 16 Uhr in unserem Vermietungsbüro, Judengasse 16, 67547 Worms. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Balkon; Ausrichtung Freisitz: Süd; Bad mit Fenster; Gäste WC; Laminat; Stuck; Zentralheizung; Gas; Rollläden; Isolierverglasung; Mieterkeller; Gegensprechanlage; Mehrfamilienhaus; Badewanne eingemauert;
Geschäfte des alltäglichen Bedarfs können fußläufig erreicht werden. Neben Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen und Fachhochschulen) bietet Worms auch verschiedene Freizeitmöglichkeiten (Schwimmbäder, Vereine). Dieses Objekt liegt in Innenstadtlage in der Nähe der Kaiserpassage. Innerhalb von wenigen Schritten sind Sie bereits in der Fußgängerzone. Eine Bushaltestelle befindet sich ca. 200 m entfernt. Der Bahnhof ist fußläufig innerhalb 10 min erreichbar!
Profitieren Sie von Vonovia Grünstrom aus 100% erneuerbaren Energien und vielen weiteren Vorteilen: - Attraktive Arbeits- und Grundpreise - Sicherheit bei der Energieversorgung - unkomplizierter und schneller Wechselservice - alles im Blick mit der Mein Vonovia App Sprechen Sie unsere VermieterInnen gerne im Rahmen der Besichtigung auf die Möglichkeiten zum Bezug von Vonovia-Grünstrom an! WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Die Internetgeschwindigkeit in dieser Wohnung beträgt bis zu 500 Mbit/s. Hinweise darüber, wie die Vonovia Ihre personenbezogenen Daten als Interessent verarbeitet, erhalten Sie unter www.vonovia.com/datenschutz. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten. Weitere Immobilienangebote finden Sie unter www.vonovia.de und in der Mein Vonovia App.