Müllgebühren in der Nebenkostenabrechnung

Nicht selten sind Müllgebühren in den Nebenkosten enthalten, welche die Mieter zahlen müssen. Doch ist das immer rechtens? Für Sie sind wir dieser Frage nachgegangen und haben neben der Antwort auch Infos zur Wirtschaftlichkeit und den Berechnungsgrundlagen zusammengetragen.

Darf die Nebenkostenabrechnung Müllgebühren enthalten?

Tatsächlich ist es in der Regel legitim, Müllgebühren auf Mieter umzulegen und diese so zum Teil der Nebenkostenabrechnung zu machen. Die gesetzliche Grundlage bildet hier die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Demnach dürfen sich die Müllgebühren in der Nebenkostenabrechnung aus den folgenden Aspekten ergeben:

  • Die Kosten für die Müllabfuhr
  • Alle nicht öffentlichen Maßnahmen, die zur Müllbeseitigung erfolgen
  • Der Energieverbrauch von Müllschluckern, Müllkompressoren, Absauganlagen und Mengenerfassungsanlagen
  • Die Kosten, die durch Aufteilung und Berechnung entstehen
  • Die Reinigung von Abfalltonnen sowie die Entsorgung von Gartenabfällen

Kommt es zu einer entsprechenden Umlegung der Müllgebühren, werden diese anteilig auf alle Mieter verteilt. Jede Mietpartei zahlt also nur einen gewissen Teil der Gebühren, die in diesem Bereich entstehen. Nebenkostenerhöhungen, die hierdurch entstehen, dürfen also nicht nur ausgewählte Mieter treffen.

Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein

Zwar dürfen Müllgebühren über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden, dabei muss jedoch das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden. Die Mietparteien dürfen dabei nicht mehr zahlen, als die notwendigen Maßnahmen und Energiekosten wirklich verschlingen. Kommt es durch falsche Mülltrennung zu unnötigen Gebühren? Sind die Müllcontainer viel zu groß? Muss der Müll zu häufig abgeholt werden, weil hausfremde Personen unerlaubt Abfall abladen? Liegen die Gebühren deutlich über den regionalem Durchschnitt?

Können mehrere der genannten Fragen dieser Art mit “Ja” beantwortet werden, sollten Mieter den Vermieter darauf ansprechen. Folgen daraufhin keine notwendigen Maßnahmen, können die Betroffenen durchaus eine Senkung der Betriebskosten durchsetzen. Wichtig hierfür sind jedoch ausreichend Beweise, welche deutliche Verstöße gegen die Wirtschaftlichkeit zeigen. Einfache Hinweise reichen oft nicht aus.

Die Berechnung der Müllgebühren zur Mietwohnung

Die Berechnung der Müllgebühren bzw. die Umlegung derer kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Details finden Wohnungsmieter dafür in Ihren Mietverträgen. So kann die Umlage aufgrund von der Wohnfläche, Personenzahl, Anzahl der Mülltonnen und der erfassten Müllmenge vorgenommen werden. Gibt es keine andere Vereinbarung im Mietvertrag, ist die Wohnfläche hier der entscheidende Faktor.

Aufgepasst: Keine der Mietparteien darf durch die Verrechnungsform der Gebühren benachteiligt werden. Vermieter müssen also einen Weg finden, bei dem sich die Belastung so gleichmäßig wie möglich auf alle Mieter verteilt.


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