1,5 Zimmer Galeriewohnung mit Balkon und Stellplatz in Rheinnähe

51149 Köln

545,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
1
Zimmer
32 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
51149 Köln
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
1
Wohnfläche
32 m2
Etagenanzahl
4
Etage
4
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
15.12.2024
Bonitätsnachweis
Online-ID
155610956
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
545,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Baujahr
1995
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Diese helle 1,5 Zimmerwohnung ist 32 qm groß und besticht durch ihre 9 qm große Galerie, die sich hervorragend als Schlafplatz eignet. So können Sie Ihren Wohn- und Essbereich von Ihrem Schlafbereich trennen. Der Westbalkon eignet sich wunderbar, um ein paar Sonnenstrahlen zu genießen. Im Eingangsbereich der Wohnung befindet sich eine Einbauküche, die in der Miete enthalten ist. Das Badezimmer mit Fenster hat eine Dusche, sowie einen Waschmaschinenanschluss. Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus. Zur Wohnung gehört ein abschließbares Kellerabteil.

Lage

Die Wohnung befindet sich in verkehrsgünstiger und ruhiger Lage von Köln Porz-Westhoven. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar und das Naherholungsgebiet Westhovener Aue, sowie der Rhein befinden sich fast vor der Haustür. Die Straßenbahnlinie 7 bringt Sie direkt in die Kölner Innenstadt.

Sonstiges

Die Wohnung ist voraussichtlich ab dem 15.12.24 bezugsfertig und wird an eine berufstätige Einzelperson vermietet. Bitte machen Sie bei Interesse Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, sowie Ihrem verfügbaren Nettohaushaltseinkommen. Ich werde mich anschließend zwecks genauer Vereinbarung eines Besichtigungstermins mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Besichtigung wird am 30.11.24 stattfinden. Der Energieausweis wird bei Besichtigung vorgelegt. Zum Abschluss des Mietvertrags werden folgende Unterlagen benötigt: - Identitätsnachweis, - positive Schufa, - Nachweis eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses, - Einkommensnachweis, - Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit.