Objektbeschreibung
Diese gemütliche kleine Wohnung mit ihren ca. 42 m² befindet sich im 3. Obergeschoss eines im Jahr 2021 erbauten Wohn- und Geschäftshauses in zentraler Lage Heides.
Die Wohnung ist in Richtung des Innenhofes nach Nordwesten ausgerichtet und verfügt über einen Wohnraum mit integrierter Pantry, einen kleinen Schlafbereich sowie ein Duschbad.
Im Aussenbereich stehen KFZ-Stellplätze zur Verfügung, die nach Verfügbarkeit genutzt werden können, aber kein Vertragsbestandteil sind. Ein großzügiger Abstellraum für Fahrräder steht allen Mietern zur Verfügung.
Die Kosten für den Winterdienst und die Treppenhausreinigung sind bereits in den Nebenkosten enthalten; die Objektverwaltung befindet sich direkt im Haus.
Raumaufteilung
Die Zuordnung der Räumlichkeiten entnehmen Sie bitten dem Grundriss.
Die Stadt Heide mit seinen ca. 21.000 Einwohnern verfügt über eine umfassende Infrastruktur, u. A. einem der größten und modernsten Krankenhäuser in Schleswig-Holstein und einer Fachhochschule. Ebenso finden Sie hier den größten Marktplatz Deutschlands, der als Ort für vielerlei Veranstaltungen dient.
Die umfangreichen und guten Einkaufsmöglichkeiten, das Freizeitangebot und das Potential an Arbeitsplätzen aller Brachen machen Heide zu einem bevorzugtem Wohnort, in dem es sich ausgezeichnet leben lässt.
Durch eine gute Verkehrsanbindung mit der Bahn, über Bundes- und Kreisstrassen, vor allem jedoch über die bis Heide führende BAB 23 ist die Stadt in alle Richtungen gut eingebunden und alle Ziele können in relativ kurzer Zeit erreicht werden. Die nahe Nordseeküste ist mit dem touristisch geprägtem Ort Büsum in ca. 20 Minuten, die umliegenden Städte Husum, Rendsburg und Itzehoe in jeweils ca. vierzig Minuten zu erreichen. Für die Fahrt nach Hamburg über die Autobahn benötigen Sie ca. eine Stunde, mit der Bahn ein wenig länger.
Besichtigungstermine
Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Der Energieausweis liegt zur Besichtigung vor.
Bitte beachten Sie, dass ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von einem Jahr für beide Parteien vereinbart wird.