In Köln-Ostheim erwartet Sie eine 1 Zimmer Wohnung. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrparteienhauses. Die Wohnung verfügt über einen Keller.
Folgende Punkte sollten erfüllt werden, um diese Wohnung anmieten zu können:
1. Einen gültigen Wohnberechtigungsschein Gruppe A des Landes NRW über die genannte Größe der Wohnung (nicht älter als 1 Jahr)
2. Eine positive (saubere) Schufa Auskunft.
3. Die Wohnung ist geeignet für 1 Person
Entsprechende Nachweise sind bei Anfragen nachzuweisen.
Der Bodenbelag als auch die Fußleisten sind vom Mieter auf eigene Kosten zu stellen. Der vorhandene PVC-Bodenbelag dient lediglich als Schutz des Estrichs, daher werden Reparaturen an diesem Belag vom Vermieter nicht durchgeführt. Bodenbeläge des Mieters dürfen nicht vollflächig verklebt werden
Sonstiges In den Grundrissen eingezeichnete Gegenstände sind Einrichtungsvorschläge und dienen lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeit. Zusatzausstattungen dienen lediglich der Illustration (z.B. Laminat in der 3D Ansicht, Duschabtrennung etc.) und gehören nicht zur Mietsache. Genaue Maße (z.B. für Einbaumöbel) müssen am Bau, also vor Ort, vorgenommen werden. Maßgeblich sind nur die Angaben im Mietvertrag.