Erfüllen Sie sich den Traum vom eigenen Grundstück im wunderschönen Zarrentin am Schaalsee! Das ruhig gelegene Grundstück befindet sich nur wenige Meter vom Schaalsee entfernt. Naturverbunden und erholsam präsentiert sich die Region. Der ländliche Charakter unterstreicht Zarrentin vor allem durch die traumhaft schöne Lage am Schaalsee. Kindertagesstätten, ein neuer Schulcampus, zwei neue Supermärkte, Restaurant, diverse Einkaufsmöglichkeiten und die nahegelegene Autobahnanbindung (A24), die Naturbadestelle sowie Rad-und Wanderwege machen Zarrentin am Schaalsee für alle Altersstufen interessant. Zarrentin ist der Ruhepol zwischen den zwei pulsierenden Metropolen Hamburg und Schwerin. Den Grundstein für die eigenen vier Wände bietet dieses Grundstück in einer sehr schönen und attraktiven Lage. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung als Wohngebiet ausgewiesen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf den Grundstücken ist im B-Plan Nr. 19 ausgewiesen. Grundstück Nr. 2.06 Flurstücke 16/159, 16/272, 16/273 Größe ca. 1.183 m² Kaufpreis € 230.685,00 Das Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet WA und ist mit maximal 2 Wohneinheiten bebaubar. GRZ 0,3, Zwei Vollgeschosse möglich, nur Einzelhäuser zulässig (siehe Bebauungsplan) Für den Nachweis und/oder die Vermittlung beträgt die für den Käufer fällige Provision 2,98% inkl. gesetzl. MwSt. bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis und ist nach dem notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig an Marco Gesing Immobilien zu zahlen. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Gern senden wir Ihnen weitere Unterlagen zum Grundstück zu.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Kontaktanfrage über immowelt unter Angabe Ihres Namens, Anschrift und Telefonnummer. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und kontaktieren Sie umgehend! Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung besichtigen wir gern mit Ihnen das Grundstück. AGB Marco Gesing Immobilien °Schaalseepark 5 ° 19246 Zarrentin am Schaalsee Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Marco Gesing Immobilien 1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf vom Eigentümer erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. 2. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachweislichen Objekteigentümer zustande, sind sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ist Ihnen eine nachweisliche Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns diese unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. 3. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten. 4. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Hinweis - Geldwäschegesetz Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Marco Gesing Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen/Firmen ist der Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.immobilo.de, Objekt MG587 - vielen Dank!