Sie wollten schon immer auf einem ebenerdigen Grundstücken wohnen? Dann könnten diese beiden Grundstücke genau das Richtige für Sie, Ihre Eltern, Großeltern, Kinder oder Freunde sein.
Laut Bebauungsplan darf dort 1 bis 2-stöckig gebaut werden.
Alle Anschlüsse liegen in der Straße, nur die Hausanschlüsse müssen - je nach dem wo gebaut wird - ins Haus gezogen werden!
Es gibt keine Bebauungsfrist für die Grundstücke!
Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit – zu diesem Preis werden Sie keine zwei nebeneinanderliegenden Grundstücke mehr finden!
Die beiden Grundstücke liegen in einem Ortsteil von Weilburg, in Gaudernbach, etwa 5 km von Weilburg und 13 km von Limburg entfernt, mit Anbindung an die A3 und den ICE.
In Gaudernbach gibt es zwei Metzgereien sowie einen Kindergarten. Alle Schulformen sind in Weilburg vorhanden, und es besteht eine gute Busverbindung zur Schule.
Zusätzlich sorgt der Weilburger City-Bus für eine gute Anbindung nach Weilburg und fährt tagsüber stündlich dorthin.
Gute Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in Obertiefenbach, etwa 4 km entfernt (direkt an der B49), oder in Weilburg, etwa 5 km entfernt. In Weilburg stehen Ihnen neben einem Kino, der Hessenklinik, einem Schwimmbad, dem Schloss und Schlossgarten, mehreren Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften, Kindergärten, allen Schulformen sowie einem Busbahnhof und Bahnhof auch mehrere Gaststätten zur Verfügung.
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine nach Vereinbarung.
Sie erreichen uns:
Montag - Freitag von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonstiges
Erfolgt durch Vermittlung oder Nachweis durch uns ein Kaufabschluss, erheben wir eine Käufercourtage in Höhe von 5,95 % inkl. ges. MwSt. des Kaufpreises, die nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar ist.
Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Verkäufers, für die wir keine Haftung übernehmen können. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG) Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem (GWG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz sind wir verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sehr gerne verkaufen wir auch Ihre Immobilie. Ständig suchen wir für vorgemerkte, solvente Kunden Immobilien jeglicher Art im Raum Limburg-Weilburg-Wetzlar und Umgebung.
Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, Bebauungsplan