2 Raum Dachgeschosswohnung in der Görlitzer Innenstadt

02826 Görlitz

310,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
60 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02826 Görlitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
60 m2
Etagenanzahl
4
Etage
3
Bonitätsnachweis
Online-ID
144072418
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
310,00 €
Badezimmer
1
Baujahr
1885
Befeu­e­rungs­art
Gas

Zu vermieten ist eine 2 Raum Wohnung im Dachgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses Salomonstraße 36 in Görlitz. Die Einheit befindet sich im 4. Obergeschoss und wurde 2015 umfangreich renoviert. Im Zuge dieser Renovierungsarbeiten wurde in den Wohnräumen ein neuer Laminatboden verlegt. Das Badezimmer spendet Tageslicht und bietet eine Badewanne. Alle Räume sind separat vom Flur aus zugänglich und die Küche bietet ausreichend Platz für einen separierten Essbereich. Das Fernsehen wird über Kabelempfang gewährleistet und über die Nebenkosten verrechnet. Der Einheit zugeordnet ist außerdem eine Dachbodenkammer. Internet ist, auch in hohen Bandbreiten, über die Diensteanbieter Telekom sowie VodafoneKabel Deutschland verfügbar.

Lage

Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in der Salomonstraße, die unter anderem in die Berliner Straße mündet. Die Berliner Straße erstreckt sich als Einkaufsstraße vom Görlitzer Hauptbahnhof bis zum Postplatz im Stadtzentrum. In der Berliner Straße führen die Schienen der Görlitzer Straßenbahn entlang. Haltestellen befinden sich im nahen Umfeld (ca. 100m). Weitere Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Bereich des ca. 300 m entfernten Hauptbahnhofes gelegen. Weiterhin sind zahlreiche Dienstleistungsbereiche, Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs, ärztliche Versorgungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Banken sowie ein Kino und ein Theater im nahen Umfeld vorhanden.

Sonstiges

Die Inhalte des Exposès wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Irrtümer, Änderungen und eine Zwischenvermietung werden ausdrücklich vorbehalten. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal. Entsprechend § 16 Abs. 5 EnEV ist die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich. Unabhängig davon wurde die Erstellung eines Energieausweises jedoch in Auftrag gegeben um dem Mieter zukünftig einen Überblick über die Qualität der Bebauung geben zu können. Für alle weiteren Rückfragen sowie einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Weitere Immobilien haben wir für Sie auf Anfrage. Bitte besuchen Sie hierfür unsere Referenzseite http://www.saxoreal.de oder kontaktieren uns unter den unten aufgeführten Erreichbarkeiten.