Die gepflegte Eigentumswohnung ist im EG eines Mehrfamilienhauses mit 5 Parteien. Das Haus befindet sich in einem guten Gesamtzustand und wurde in 1985 und 2019/2000 renoviert.
Heller Wohnbereich mit Gartenanteil (28 m² ) und großem gefliesten Innenhof mit 38 m², weiße Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung, weiß gefliestes Bad mit Badewanne und Fenster, weiße Kunststofftüren, Laminat- und Fliesenböden, Wände weiß gestrichen;
Die Wohnung ist für 920,- € kalt zzgl. 140,- € Nebenkosten vermietet.
Mieteinnahmen netto ME p.a. 11.040,- €
Wohnen 16,55 m², Kochen 4,81 m², Schlafen 16,74 m² , Bad 7,56 m², Flur 2,39 m², Innenhof 38,26 m², Gartenanteil 28,40 m²;
Eibach ist ein Stadtteil der Stadt Nürnberg und hat eine sehr gute Infrastruktur.
Banken, Schulen, Ärzte, Supermärkte, Einzelhandel, Cafés Restaurants, Freizeitmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden.
Optimale Anbindung an das Nahverkehrs- und Straßennetz der Städte Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Maklerprovision
3,57 % aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem notariellen Vertragsabschluss verdient und fällig .
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande.Die Maklerprovision ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils in gleicher Höhe nach Abschluss fällig.
Besichtigungstermine
Zur Vereinbarung für einen Besichtigungstermin senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kontaktformular mit Namen, Adresse und Telefonnummer. Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen.
Haftung/Gewähr
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäschegesetz
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilien Ina Bauer nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Immobilien Ina Bauer, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma von Immobilien Ina Bauer zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung