2-Zimmer Erdgeschosswohnung - Betreutes Wohnen in Reppenstedt

21391 Reppenstedt

170.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
44,5 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
21391 Reppenstedt
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Terrasse, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
44,5 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
3bb6a002-2fce-4395-aab7-36e83962a3b3
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
170.000,00 €
Aufzug
offene Küche
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
113.8 kWhm2a
Gültig bis
2027-11-16
Aus­stell­datum
17.11.2017
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
D
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Heizungsart
Zentralheizung

Lage

Reppenstedt liegt südwestlich von Lüneburg und bietet eine landschaftlich schöne Umgebung. Im Zentrum finden Sie alles für den täglichen Bedarf. Einkaufsmärkte, diverse kleine Geschäfte, Banken, Apotheken und Ärzte. In unmittelbarer Nähe dieser Liegenschaft befindet sich die Bushaltestelle, von der Sie in regelmäßigen und kurzen Abständen nach Lüneburg gelangen.

Sonstiges

Beschreibung Objekt / Wohnung Betreutes Wohnen für Senioren

Die Liegenschaft für Senioren besteht aus 64 Wohneinheiten und wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband betreut. Die gewünschte bzw. erforderliche Betreuung steht aufgrund eines Stützpunktes des Paritätischen Wohlfahrtsverband vor Ort direkt zur Verfügung. Neben der Abgeschlossenheit dieser Wohnung gibt es im Gebäude diverse Gemeinschaftsflächen, wie z. b. Leseecken, ein großzügiges Foyer.

Die Wohnung ist derzeit vermietet. Die monatliche Grundmiete beträgt derzeit
€ 328,00 (€ 3.936,00 p.a.). Ab dem 01.07.2022 beträgt die monatliche Grundmiete
€ 375,00 (€ 4.500,00 p.a.). Sonstiges Da bei der Liegenschaft das Betreute Wohnen im Fokus steht und weiterhin bestehen bleiben muss, sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Die BewohnerInnen sind verpflichtet, einen Betreuungsvertrag mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband abzuschließen. Hierdurch entstehen monatliche Kosten. Zusätzlich wird ein Notruftelefon (derzeit ohne weitere Kosten) vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zur Verfügung gestellt.

Sollte seitens des/der BewohnerInnen ein solcher Betreuungsvertrag nicht gewünscht sein, so ist eine Fehlbelegungspauschale in Höhe von derzeit 50% der Betreuungspauschale seitens der Eigentümerin/des Eigentümers an den Paritätischen Wohlfahrtsverband zu leisten. Diese ist hinsichtlich des bestehenden Mietvertrages der Fall. Die Eigentümer zahlen derzeit die Fehlbelegungspauschale in Höhe von 50% der Betreuungspauschale.

2. Das Mindestalter der Bewohner sollte 60 Jahre betragen. Ebenfalls sollte bei einer Vermietung stets darauf geachtet werden, dass das Betreute Wohnen im Fokus stehen bleibt. Besichtigungstermine Die Besichtigungstermine finden nach Vereinbarung statt. Hinweise Alle Angaben sind von den Eigentümern bzw. dessen Berechtigten gemacht worden. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Stichworte Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen