2-Zimmer-Seniorenwohnung in Essingen - Bezug ab 55 Jahren möglich

73457 Ostalbkreis

630,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
60 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
73457 Ostalbkreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
60 m2
Etagenanzahl
3
Etage
1
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
01.02.2025
Bonitätsnachweis
Online-ID
148831460
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
630,00 €
Badezimmer
1
Aufzug
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Baujahr
2005
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

2-Zimmer-Wohnung im Seniorenzentrum am Seltenbach in Essingen: Die attraktive Wohnanlage wurde von der Essinger Wohnbau im Jahre 2005 in bewährter Qualität erstellt. Von der Tiefgarage und vom Hauseingang kommen Sie schwellenfrei in die Wohnung. Ein Aufzug im Objekt ist vorhanden. Der Bezug der Wohnung sollte durch mindestens einen Bewohner über 55 Jahren erfolgen.

Ausstattung

Die Wohnung wird mit einer Einbauküche vermietet und ist im Mietpreis bereits inbegriffen. Innerhalb der Wohnung ist Parkettboden verlegt. Das Bad und die Küche sind gefliest. Im Objekt ist ein Aufzug vorhanden, auch innerhalb der Wohnung wurde auf schwellenfreie Gestaltung geachtet.

Lage

Die betreute Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss im Seniorenzentrum am Seltenbach in zentraler Lage von Essingen. Die Wohnung liegt in der Ortsmitte von Essingen, abseits der Durchgangsstraße. Hier können Sie von der hervorragenden Infrastruktur profitieren. Der REWE-Markt, Apotheke und verschiedene Arztpraxen sind fußläufig gut erreichbar.

Sonstiges

Der Bezug der Wohnung sollte durch mindestens einen Bewohner über 55 Jahren erfolgen. Die Seniorenwohnanlage wird von den Johannitern betreut. Die Grundleistungen sind für jeden Bewohner obligatorisch (ca. 82,- EUR/Monat). In den Grundleistungen sind der 24-Stunden-Hausnotruf und die Sprechstunden der Johanniter-Betreuungskraft enthalten. Weitere Wahlleistungen wie Mittagessen, Fahrdienst oder ambulante Pflegemaßnahmen können variabel hinzugebucht werden. Die Kaution wird in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in entsprechender Höhe geleistet. Die Bürgschaftsurkunde ist spätestens zum Mietbeginn dem Vermieter zu überreichen.