*2 Zimmer-Wohnung *

14612 Havelland (Kreis)

825,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
55 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
14612 Havelland (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Erdgeschoss, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
55 m2
Etagenanzahl
1
Zustand
teil-/ vollsaniert
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
151666913
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
825,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Garten
Parkmöglichkeit
Kfz-Stellplatz
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Das hier angebotene Objekt besteht aus drei Wohneinheiten. Zwei Wohnungen im Erdgeschoss und eine im Obergeschoss. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss im vorderen Teil der Immobilie. Sie ist mit einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einer Küche, einem gefliestem Badezimmer mit Dusche, mit Fußbodenheizung, Jalousien, kleinem Gartenanteil sowie einem Stellplatz ausgestattet.

Ausstattung

* Erdgeschoss * Wohnzimmer * Schlafzimmer * Küche * Duschbad * Außenstellplatz Hochwertige Einbauküche kann in Absprache mit dem Vormieter übernommen werden!

Lage

Im Herzen von Falkensee, einer der beliebtesten Städte im Berliner Speckgürtel mit ca. 46.000 Einwohnern, in einer Nebenstraße gelegen. Der Regionalbahnhof ( 7 min. mit dem Fahrrad) gewährleistet eine regelmäßige Zugverbindung zum nahegelegenen Berlin-Spandau sowie zur Berliner City. Busverbindung ist fußläufig erreichbar. Mit dem Auto ist man schnell an der B5 Richtung Berlin und Autobahn Berliner Ring A10 Hamburg/Leipzig. Naturliebhaber kommen hier ebenso auf ihre Kosten. Zahlreiche Naherholungsgebiete und ausgedehnte Wälder sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Aber auch Sport- und Reitvereine, Badeseen etc. stehen zur Verfügung. Alles rund um den täglichen Bedarf und die ärztliche Versorgung ist in reicher Zahl vorhanden.

Sonstiges

Für Rückfragen oder weitere Infos stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Individuelle Besichtigungen nach Absprache möglich. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.