2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss mit Balkon

73563 Ostalbkreis

780,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2,5
Zimmer
58,15 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
73563 Ostalbkreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
2,5
Wohnfläche
58,15 m2
Etagenanzahl
3
Etage
3
Zustand
Erstbezug
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
155192738
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
780,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
unterkellert
Garage
Baujahr
2024
Befeu­e­rungs­art
Pellet
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

In Mögglingen, Bergstraße 38 und 40 erstellt die Firma KERN- Wohnbau GmbH zwei Gebäude mit insgesamt 12 Wohneinheiten. Rufen Sie uns auf unserer Info-Hotline an: 07941 9171-44. Wir freuen uns über Ihren Anruf - auch am Wochenende.

Ausstattung

-KfW Effizienzhaus 55 EE (EnEV 2016) -Pelletheizung -Tiefgarage -Fußbodenheizung -Panoramaverglasung mit 3-fach Verglasung -Sicherheitspaket (siehe Baubeschreibung) -Moderne Bad-Armaturen -Bodenbelag Wohn-/Esszimmer mit Fliesen oder alternativ Fertigparkett -Zimmertüren in Weißlack, Wohnzimmertüre in Ganzglas -Handtuchheizkörper im Badzimmer Rufen Sie uns auf unserer Info-Hotline an: 07941 9171-44. Wir freuen uns über Ihren Anruf - auch am Wochenende.

Lage

In absoluter Traumlage von Mögglingen. Rufen Sie uns auf unserer Info-Hotline an: 07941 9171-44. Wir freuen uns über Ihren Anruf - auch am Wochenend

Sonstiges

Zum Mietpreis kommt eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Monat für die eingebaute moderne Einbauküche mit elektrischen Geräten hinzu. Die Küche beinhaltet ein Kochfeld, Backofen und Geschirrspüler. Ein freistehender Kühlschrank ist nicht beinhaltet. Die Gesamtmiete beläuft sich wie folgt: Miete Wohnung: 780,00 € Miete Einbauküche: 50,00 € Miete 1 x Einzelgarage: 70,00 € Miete 1 x Außenstellplätze: 30,00 € Vorauszahlung Nebenkosten inkl. Heizung: 210,00 € _______________________________ Gesamtmiete: 1.140,00 € Die hier angegebenen Informationen verstehen sich lediglich informativ. Bei Zustandekommen des Mietverhältnisses ist der schriftliche Mietvertrag maßgebend. Stand 18.06.2024, Änderungen vorbehalten.