Diese leerstehende 2 Zimmer Wohnung befindet sich im Wohngebiet "Breites Driesch" in Limburg-Blumenrod.
Die Wohnung ist sofort bezugsfrei!
Die Wohnung besteht aus einem Schlafzimmer, einem Wohnzimmer mit offener Küche (diese ist selbstverständlich im Kaufpreis enthalten), einem Balkon, einem großzügigen Abstellraum und einem Badezimmer mit ebenerdiger Dusche. Sowohl im Badezimmer als auch im Abstellraum ist jeweils ein Waschmaschinen-Anschluss vorhanden.
Zu der Wohnung gehört ein Außenstellplatz.
Die gesamte Immobilie ist barrierefrei. Außerdem gibt es direkt in dem Objekt ein gemütliches Café, welches zum Verweilen einlädt.
Sonstiges
Sie haben ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Dieses gilt immer, wenn der Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wird.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Gemmer Immobilien, Limburger Straße 140, 65582 Diez, Tel.: 06432 - 888 214, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen werden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
!!! Hinweis zum Geldwäschegesetz (GwG) !!!
Gesetzliche Pflichten für uns als Immobilienmakler nach dem GwG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Nach diesem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d.h. Ausweispapiere zu kopieren oder zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren.
Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilung des Eigentümers. Diese wurden durch uns gewissenhaft geprüft, eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen
Serviceleistungen: Hausmeister, Altenpflege