2-Zimmer Wohnung mit Einbauküche !!!

38820 Harz (Kreis)

290,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
52 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
38820 Harz (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Etagenwohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
52 m2
Etagenanzahl
4
Etage
2
verfügbar ab
Sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
155460504
Netto­kalt­miete
290,00 €
Badezimmer
1
Einbauküche
unterkellert
Befeu­e­rungs­art
Gas

Vermietet wird eine 2 Zimmer Wohnung in zentraler Lage. Die Wohnung ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Zur Wohnung gehört ebenfalls ein Kellerraum.

Ausstattung

* 2 Zimmer * Wannenbad mit Fenster * Küche inkl. EBK * Flur

Lage

Halberstadt ist Kreisstadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt. Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland. Halberstadt liegt rund 20 Kilometer nördlich des Harzes an der Holtemme und dem Goldbach. Im Norden der Stadt befindet sich der Höhenzug Huy, im Osten die Magdeburger Börde und im Süden die Spiegelsberge, Thekenberge sowie die Klusberge. Halberstadt ist mit rund 41.000 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Harz. Die Stadt liegt an den Bundesstraßen B 79, B 81, B 245 sowie in räumlicher Nähe zur neugebauten Schnellstraße B 6n und soll ab 2014 eine Ortsumgehung (B 79 Halberstadt–Harsleben) bekommen. Bahntechnisch ist Halberstadt größter Verkehrsknotenpunkt des Nordharznetzes mit Verbindungen in Richtung Magdeburg, Halle (Saale), Vienenburg, Hannover, Blankenburg (Harz) und Thale über Quedlinburg

Sonstiges

Für einen Besichtigungstermin nehmen Sie Kontakt mit uns auf ! GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von AARON Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.