2-Zimmer-Wohnung mit Südterrasse und Aufzug in Rostock-Evershagen

18106 Rostock

540,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
76,17 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18106 Rostock
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
76,17 m2
Etage
5
verfügbar ab
Nach Vereinbarung
Bonitätsnachweis
Online-ID
123670362
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
540,00 €
Badezimmer
1
Aufzug
Balkon / Terrasse
unterkellert
Baujahr
1977
Befeu­e­rungs­art
Fernwärme

Diese praktische 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im fünften Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Rostock Evershagen. Es erwarten Sie zwei geräumige, lichtdurchflutete Zimmer und eine sonnige Terrasse. Das Bad ist mit einer Dusche ausgestattet. Der Aufzug hält nicht auf der Etage. Über wenige Stufen gelangen Sie zur Wohnung. Sie können nach Vereinbarung einziehen.

Ausstattung

Zimmer separat begehbar, Aufzug, Südterrasse, Küche mit E-Herdanschluss, gefliestes Bad mit Dusche, zentrale Warmwasserbereitung, Fernwärme, Keller, Trockenraum, Hausempfang, Hausmeisterservice, Kabelanschluss

Lage

Rostock – Evershagen bietet mittlerweile rund 17.000 Einwohnern ein schönes und komfortables Zuhause. Dieser Stadtteil überzeugt mit viel Grün, dem Fischerdorf-Park als ruhiger Stadtpark und einer hervorragenden Infrastruktur: Schulen, Discounter und verschiedene Geschäfte für den täglichen Bedarf finden Sie in fußläufiger Nähe. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten. Das GDZ-Ärztezentrum im angrenzenden Stadtteil Lütten Klein erreichen Sie bereits nach nur wenigen Stationen bequem mit der Straßenbahn. Hier finden Sie Fachärzte und ambulante Einrichtungen für sämtliche medizinische Fachrichtungen.

Sonstiges

Für die Anfertigung, Lieferung und Montage der Namensschilder an Briefkasten und Klingelanlage berechnen wir Ihnen einen Festpreis (brutto) von 12,00 Euro. Der Energieausweis sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.