2 ZiWhg. am Günthersburgpark in teilsaniertem Stilaltbau mit Einbauküche

60389 Frankfurt am Main

395.000,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
57 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
60389 Frankfurt am Main
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
57 m2
Etage
4
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
92330d67-8c13-4d10-b022-8a7af7960c45
Kauf­preis
395.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Einbauküche
unterkellert
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
127 kWhm2a
Gültig bis
2026-12-27
Aus­stell­datum
27.12.2016
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
D
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1900
Baujahr laut Energieausweis
1900
Heizungsart
Zentralheizung

2-Zimmer-Altbauwohnung in teilsaniertem Stilaltbau in sehr guter Lage.
Hohe Decken und viele Fenster sorgen für sonnendurchflutete Räume.

Kein Denkmalschutz!

Das Haus ist immer gepflegt worden und 2021/22 renoviert/saniert worden.

Viele Stilelemente sind erhalten worden.

Ausstattung

Ihre neue Wohnung verfügt über eine Einbauküche mit Waschmaschine und große Fenster.
Der Boden ist mit Laminat ausgekleidet und das Tageslichtbad hat eine Badewanne.

Das Mehrfamilienhaus ist in einem sehr guten und gepflegten Zustand.
Es wurde ständig technisch und optisch gepflegt.
Unteranderem wurden teile der Fallrohre und die Fassade erneuert.

Im Jahr 2021 wurden die Fenster erneuert, die Stromverteilung, Das Treppenhaus und die Klingelanlagen.
Auch wurden der Hauseingansbereich inkl. neuer Haustür erneuert.

Eine Zentralheizung wurde 1991 eingebaut und 2013 erneuert.

1999 neue Dacheindeckung.

4.OG(DG) ohne Aufzug!

Lage

Das Nordend gehört zu den attraktivsten Wohngegenden in Frankfurt.
Der Güntersburgpark ist die grüne Lunge des Nordends.
Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe.
Die Bergerstrasse ist fussläufig zu erreichen.
Die U-Bahnstationen „Merianplatz“ und „Höhenstraße“ (U4) sind nur fünf Gehminuten entfernt.
Über die Eschersheimer Landstraße erreichen Sie die Autobahnanschlüsse 66 und 661.
Zum Hauptbahnhof sowie zum Flughafen brauchen Sie 15 bis 20 Autominuten.

Sonstiges

Sonstiges Informationen zum Geldwäschegesetz:

Als Immobilienmaklerunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie.
Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


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Wir haben vom Verkäufer einen Alleinauftrag erhalten.

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