Bei dieser ansprechenden Immobilie handelt es sich um ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus. Das Objekt verfügt über zehn attraktive Zimmer, 3 Bäder, Nebengebäude und 2 Garagen. Das 1965 erbaute und 1993 erweitert und sanierte Gebäude wird per Zentralheizung beheizt. Die Doppelgaragen und Nebengebäude bieten ausreichend Stauraum und Parkflächen. Darüber hinaus bietet ein Kellerraum weiteren Stauraum zur Aufbewahrung von Gegenständen. Besonders großartig ist die großzügige Grundstücksgröße von ca. 600 Quadratmetern, die Ihnen im Sommer eine private Fläche im Freien bietet. Das noch rauszumessende Grundstück inklusive Haus wird für einen Preis von 419.000 Euro verkauft.
Das Objekt ist wie folgt monatlich in Euro vermietet:
EG 500,00 kalt NKV 250,00 Brutto 750,00
OG 570,00 kalt NKV 180,00 Brutto 750,00
DG 390,00 kalt NKV 160,00 Brutto 550,00
Jahresmieten:
17.520,00 € Kalt
7.080,00 € NKV
24.600,00 € Brutto
-3 Wohnungen
-Doppelgarage
-Nebengebäude
-PV-Anlage 21,0 kWp
-u.v.m.
Die Immobilie befindet sich in Plattling.
Verkehrstechnisch ist Plattling durch 2 Autobahnanschlussstellen (Nord und West A92), der B8 sowie dem Bahnhof mit ICE-Halt, bestens erschlossen.
Die Stadt liegt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und weist eine hervorragende Infrastruktur mit vielen Einkaufs und Freizeitmöglichkeiten auf. Kindergärten, Schulen, Facharztcentren, Apotheken sind mit dem Bus zu erreichen.
Provisionshinweis
Bei Zustandekommen eines Kaufvertrags sind 3,57% vom Kaufpreis inklusive 19 % gesetzl. MwSt., Käuferprovision verdient und fällig. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Sonstiges
Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich der Käufer beim Kauf des Objekts dazu verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Vermittlungs-/Nachweisgebühr in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19%) nach Notarvertrag zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.
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Gemäß §2 Abs.1 Nr.10; § 3; und §4 Abs. 6 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit 2014 verpflichtet, vor einer Objektbesichtigung oder Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen, den oder die Kaufinteressent zu identifizieren. Das bedeutet, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten zulegen.
Zur Identifizierung ist Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde nachzuweisen Des Weiteren ist von uns zu klären, ob der Interessent im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Interessent sind Sie verpflichtet, uns den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG) Geldwäschegesetz.
Diesbezüglich bitten wir um Übergabe einer lesbaren Ausweiskopie (Vor-und Rückseite) und bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) vor einem gemeinsamen Besichtigungstermin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung, Eigene Stromversorgung