3 Raum Etagenwohnung in Görlitzer Südstadtlage ab sofort zu mieten!

02826 Görlitz

450,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
3
Zimmer
75 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02826 Görlitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
3
Wohnfläche
75 m2
Etage
1
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
152713140
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
450,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Einbauküche
unterkellert
Baujahr
1900
Befeu­e­rungs­art
Gas

Diese charmante Etagenwohnung bietet eine Wohnfläche von großzügigen 75 m² und verfügt über insgesamt 3 Zimmer. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, zeichnet sich durch seine zentrale Lage in der Südstadt aus. Das Wohnzimmer sticht durch seine Helligkeit und lädt zum Verweilen ein. Die angrenzende Küche bietet ausreichend Platz für gemütliche Kochabende. Das Schlafzimmer bietet genügend Raum für ein Bett sowie Schrank und Kommode. Ein weiteres Zimmer kann als Arbeitszimmer oder Gästezimmer genutzt werden. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne und einem Waschbecken ausgestattet. Ein Dachbodenabteil bietet zusätzlichen Stauraum für persönliche Gegenstände. Parkmöglichkeiten sind in der näheren Umgebung vorhanden.

Lage

Es gibt Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants in der Umgebung, die zu Fuß gut erreichbar sind. Görlitz selbst ist eine charmante Stadt an der deutsch-polnischen Grenze. Bekannt für seine gut erhaltene Altstadt mit historischer Architektur und vielen Sehenswürdigkeiten, zieht sie Besucher aus nah und fern an. Die lebendige Kulturszene und das vielfältige gastronomische Angebot machen die Stadt zu einem attraktiven Wohnort. Die Region um Görlitz ist vor allem für ihre unberührte Natur und die zahlreichen Seen und Wälder bekannt. Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Wassersport sind hier besonders beliebt. Zudem bieten die historischen Städte und Dörfer der Region Einblicke in die reiche Geschichte und Kultur dieser Gegend.

Sonstiges

Die Inhalte des Exposès wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Irrtümer, Änderungen und eine Zwischenvermietung werden ausdrücklich vorbehalten. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal. Entsprechend § 16 Abs. 5 EnEV ist die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich. Unabhängig davon wurde die Erstellung eines Energieausweises jedoch in Auftrag gegeben um dem Mieter zukünftig einen Überblick über die Qualität der Bebauung geben zu können. Die Räumlichkeiten sind ab sofort bezugsfertig. Für alle weiteren Rückfragen sowie einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.