Zum Verkauf angeboten wird hier eine 3-Zimmer-Wohnung im 10. Stock des 1974 erbauten "Kehler Hochhauses an der Europabrücke".
Die Wohnung bietet Ihnen zwei getrennte Schlafzimmer, ein zum Flur hin offenes Wohnzimmer mit Balkon sowie eine getrennte Küche, Badezimmer und separates WC sowie einen Abstellraum.
Die Küche ist möbliert, wird mitverkauft und ist im Kaufpreis bereits inbegriffen.
Das Badezimmer sowie das WC wurden 2021 neu ausgestattet (siehe Bilder).
Ein Waschmaschinenanschluß befindet sich im Badezimmer.
im Jahr 2019 wurden die meisten Fenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt, lediglich die Balkontüre ist noch die "alte" Holztüre.
Ein Tiefgaragenstellplatz für 5.000,- € wird ebenfalls verkauft.
Die Wohnung ist aktuell noch im Eigennutzen bewohnt, wird mit dem Verkauf aber bezugsfrei werden!
Konnte ich Ihr Interesse wecken?
Dann freue ich mich sehr auf Ihre schriftliche Kontaktanfrage
Das Hochhaus befindet sich direkt an der Europabrücke in Kehl.
Ein sagenhafter Ausblick ist hier garantiert.
Sämtliche Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie in Kehl.
Zur B28 sind es nur wenige Minuten und zur A5 bei Appenweier ca. 15 Fahrminuten.
Maklerprovision
Es wird eine Maklerprovision in Höhe von 3,57% einschl. MwSt. (aktuell 19%) berechnet. Die Provision ist mit dem Datum des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Sonstiges
HINWEIS: Wir arbeiten grundlegend OHNE Bieterverfahren!
Korrektheit der Angaben
Ich weise darauf hin, dass die im Exposé genannten Informationen und Angaben zum Objekt ausdrücklich unverbindlich sind und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die im Exposé genannten Angaben bin ich auf die Auskünfte des Verkäufers/Vermieters/Verwalters/Auftraggebers etc. angewiesen. Diese an mich übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch mich auf Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehme ich daher nicht!
Es obliegt jedem meiner Kunden, die Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und es steht jedem frei auf eigene Rechnung einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen.
Ich weiße darauf hin, dass ich als Immobilienmakler KEIN Sachverständiger bin.
Als Rechtsgrundlage gilt alleine der notariell abgeschlossen Kaufvertrag oder der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag.
Geldwäschegesetz
Gemäß §2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) ist Kienle Immobilien - Thomas Kienle Einzelunternehmung, Winkel 7, 77654 Offenburg als Immobilienmakler dazu verpflichtet, bereits bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragspartner festzustellen, zu prüfen, zu dokumentieren und zu archivieren. Hierzu bringen Sie zum Besichtigungstermin bitte immer ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit.
Stichworte
Sonstiges: frei werdend