Die gemütliche und helle Dachgeschosswohnung verfügt über 3 Zimmer, ein Duschbad mit WC, separates WC mit Platz für Waschmaschine, eine Küche und ein Hauswirtschaftsraum und ist ab dem 01.12.2024 beziehbar. Die Wohnung ist frisch renoviert und eignet sich auch perfekt als WG. Ein geräumiger Gemeinschaftsgarten lädt zu Spiel und Entspannung ein. Dort gibt es auch Unterstellmöglichkeit für Fahrräder. Die Übernahme von Hausmeisterdiensten wie Treppenhausreinigung und Gartenpflege ist erwünscht. Diese Dienste werden selbstverständlich separat entlohnt.
Bockum ist wohl eines der schönsten Stadteile von Krefeld. Gediegene Bebauung, gute Infrastruktur und hervorragende Anbindung an den ÖPNV. Freizeitmöglichkeiten wie das Hallen- und Freibad oder der Stadtwald sind nah und bieten hohen Erholungswert. Die Anbindung an den ÖPNV ist ideal, die Haltestellen für Straßenbahn und Bus sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. In direkter Nachbarschaft befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Im Ortsteil gibt es eine Grundschule und Kitas, die weiterführenden Schulen in Krefeld sind schnell mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Anliegerstr in der Nähe vom Bockumer Platz. Es handelt sich um ein saniertes Gebäude mit insgesamt 5 Wohneinheiten. Die Wohnung liegt in der obersten Etage.
Allgemeiner Hinweis: Das Ihnen vorliegende Exposé basiert ausschließlich auf Angaben und Unterlagen des Vermieters und dient einer ersten Information. Sie sind nur soweit geprüft und erfolgen nur nach bestem Gewissen, jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Die Möblierung, Ausstattung und die Maße der angehängten Grundrisse können von der Realität abweichen. Die Grundrisse sollen lediglich einen Überblick verschaffen. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von pro-immo-renta consulting GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.