Diese charmante 3-Zimmer-Wohnung bietet Ihnen auf ca. 65 Quadratmetern Wohnfläche ein gemütliches Zuhause. Die Wohnung befindet sich im 2 Obergeschoss / Dachgeschoss eines gepflegten 2- Parteienhauses in einer ruhigen Wohngegend.
Die Wohnung ist perfekt geschnitten für Singles und Paare und verfügt über 2 Schlaf-/Büroräume sowie ein geräumiges Wohnzimmer.
Die Küche bietet Platz für eine Einbauküche und eine gemütliche Sitzecke.
Im Badezimmer befinde sich eine Badewanne und es verfügt über ein Tageslichtfenster, welches den Wohlfühlfaktor deutlich steigert.
Ebenfalls verfügt die Wohnung über ein Gäste-WC.
Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend im Stadtteil Borghorst.
Die Wohngegend ist geprägt von gepflegte Einfamilienhäuser und einigen Mehrfamilienhäusern.
Viel Grün und eine lockere Bebauung sorgen für ein angenehmes Wohnumfeld.
Der Hagenbrook selbst ist eine Sackgasse, was den Verkehr beruhigt und die Lage besonders attraktiv für Familien macht.
Infrastruktur:
Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in der näheren Umgebung vorhanden.
Familien profitieren von der guten Erreichbarkeit von Schulen und Kindergärten.
In unmittelbarer Nähe laden Parks und Grünflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung ein.
Verkehrsanbindung:
Bushaltestellen sind gut erreichbar, so dass man auch ohne Auto mobil ist.
Die Autobahn A31 ist nicht weit entfernt, so dass man schnell in andere Städte gelangt.
Der Hagenbrook 3 in Steinfurt ist eine attraktive Adresse für Menschen, die eine ruhige und familienfreundliche Wohnlage mit guter Infrastruktur und Anbindung schätzen.
Besichtigungstermine
Wir freuen uns auf Ihre persönliche Anfrage und bemühen uns Termine zu finden, die in ihren Alltag passen.
Weiter unten im Inserat finden Sie einen Vordruck der Selbstauskunft. Bringen Sie diesen gerne ausgefüllt zum Termin mit.
Voraussetzung
Der Mieter ist verpflichtet, sich für Schäden zu versichern, die durch Aufstellung oder
Betrieb von Waschmaschine, Geschirrspülmaschine sowie sonstige gefahrträchtige
Anlagen entstehen können.
Der Mieter verpflichtet sich daher zum Abschluss einer
Hausratversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Nachweis darüber
(Kopie der Versicherungsunterlagen) ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss
des Mietvertrages beim Hausverwalter vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der Vermieter
berechtigt, vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, da der
Nachweis der entsprechenden Versicherung Vertragsgrundlage für dieses Mietverhältnis
ist. Die Versicherung ist während der gesamten Mietzeit aufrecht zu erhalten und auf
Nachfrage des Vermieters jederzeit nachzuweisen. Im Nichtversicherungsfall ist der
Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.