Diese charmante Erdgeschosswohnung in der Feldhauser Straße 182 bietet Ihnen auf ca. 59 m² Wohnfläche eine gut durchdachte Raumaufteilung mit drei Zimmern, einer Küche, einer Diele und einem Badezimmer. Haben Sie Interesse? Dann senden Sie die Objekt-Id 1634-2-M per WhatsApp, Telegram oder Signal an +49 151 72925107 oder per Threema an '*PEACHPG'. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der angezeigten Nummer um die korrekte Telefonnummer handelt, bitte versuchen Sie nicht eine andere Nummer zu wählen, da dies nicht vom System erkannt wird.
Die Wohnung ist mit einem modernen Laminatboden ausgestattet, der sich durch die gesamte Wohnfläche zieht und für ein einheitliches und warmes Wohngefühl sorgt. Die Wände sind klassisch weiß gestrichen, was den Räumen eine helle und offene Atmosphäre verleiht. Das Badezimmer ist gefliest und verfügt über eine Badewanne sowie ein Fenster, das für natürliche Belüftung und Tageslicht sorgt. Die Küche ist funktional gestaltet und mit einem weißen Fliesenspiegel versehen, der die Pflegeleichtigkeit unterstützt und einen hellen Akzent setzt. Ein besonderes Highlight dieser Wohnung ist der Balkon, der Ihnen einen zusätzlichen Außenbereich bietet, auf dem Sie entspannen und die frische Luft genießen können. Die Heizung und die Warmwasserversorgung erfolgen zentral über eine effiziente Gaszentralheizung, wodurch eine gleichmäßige und wohlige Wärme gewährleistet wird.
Die Wohnung liegt in der Feldhauser Straße 182 im Stadtteil Gelsenkirchen-Scholven, einer ruhigen und dennoch gut angebundenen Wohngegend. In der unmittelbaren Umgebung finden Sie verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel, die eine schnelle Anbindung an das Zentrum von Gelsenkirchen gewährleisten. Die ruhige Nachbarschaft und die Nähe zu Grünflächen bieten zudem ideale Voraussetzungen für erholsame Spaziergänge und Freizeitaktivitäten im Freien.
Folgende Unterlagen werden zum Abschluss eines Mietvertrages benötigt: - Kopie des Personalausweises - Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder entsprechende Nachweise der Mietübernahme durch das Amt - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters - die aktuelle SCHUFA- Auskunft wird durch unser Büro eingeholt Sofern keine ausreichende Einkommensnachweise vorhanden sind, oder ein Schufaeintrag vorliegt bitte wir um den Nachweis eines Bürgen. Im Falle einer Bürgschaft benötigen wir die gleichen Unterlagen des Bürgen wie die des Mietinteressenten und eine Bürgschaftserklärung.