3-Zimmer-Neubauwohnung mit Terrasse + schönem Gartenanteil - Haus_II

74182 Heilbronn (Kreis)

1.160,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
3,5
Zimmer
85,71 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
74182 Heilbronn (Kreis)
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Erdgeschoss, Wohnung
Zimmer
3,5
Wohnfläche
85,71 m2
Etagenanzahl
3
Etage
1
Zustand
Erstbezug
verfügbar ab
nach Absprache
Bonitätsnachweis
Online-ID
154942229
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
1.160,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Aufzug
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Garten
Parkmöglichkeit
unterkellert
Rollstuhlgerecht
Baujahr
2024
Befeu­e­rungs­art
Pellet
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

In Willsbach, Lindenweg 30/1 und 30/2 erstellt die Firma KERN- Wohnbau GmbH zwei Gebäude mit jeweils 8 Wohneinheiten. Das Wohnprojekt ist nahezu fertiggestellt. Rufen Sie uns auf unserer Info-Hotline an: 07947 - 95058. Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Ausstattung

-Personenaufzug -KfW Effizienzhaus 55 EE (GEG 2020) -bodenebene Duschen -Balkon- /Terrassentüren mit Rollstuhlschwelle -Tiefgarage -Fußbodenheizung -Glasfaseranschluss mit Multimediaverteiler und interner Netzwerkverkabelung -Panoramaverglasung mit 3-fach Verglasung -Sicherheitspaket (siehe Baubeschreibung) -Moderne Bad-Armaturen -Pelletheizung -Bodenbelag Wohn-/Esszimmer mit Design-Vinyl. In Bad und WC Fliesen -Zimmertüren in Weißlack und Wohnzimmertüre in Ganzglas -Handtuchheizkörper im Badzimmer

Lage

In zentraler und ruhiger Wohnlage von Obersulm-Willsbach.

Sonstiges

Zum Mietpreis kommt eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Monat für die eingebaute moderne Einbauküche mit elektrischen Geräten hinzu. Die Küche beinhaltet ein Induktionskochfeld, Backofen und Geschirrspüler. Ein freistehender Kühlschrank ist nicht beinhaltet. Miete Wohnung: 1.160,00 € Miete Einbauküche: 50,00 € Miete 2 x TG-Stellplätze (je 50,00 €): 100,00 € Vorauszahlung Nebenkosten inkl. Heizung: 260,00 € _______________________________Gesamtmiete: 1.570,00 € Die hier angegebenen Informationen verstehen sich lediglich informativ. Bei Zustandekommen des Mietverhältnisses ist der schriftliche Mietvertrag maßgebend. Stand 08.07.2024, Änderungen vorbehalten.