3-Zimmer-Wohnung mit großem Balkon in ruhiger Lage

81476 München

389.000,00 €
Kaufpreis
3
Zimmer
68 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
81476 München
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
3
Wohnfläche
68 m2
Etage
2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
6f12ac32-fc13-43ce-8be7-c1d76b97668d
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
389.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
unterkellert
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
263 kWhm2a
Gültig bis
2033-02-15
Aus­stell­datum
15.02.2023
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1975
Baujahr laut Energieausweis
1975
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1× / 5.500,00 € Kaufpreis
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Diese schöne und gepflegte 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im ruhigen Stadtteil Forstenried in einem 14-Parteien-Haus. Aufgeteilt ist sie in ein großzügiges, helles Wohnzimmer, eine Küche, ein Schlafzimmer und ein kleines Kinderzimmer/Büro. Vom Wohnzimmer aus gelangt man auf den über 9m² großen Balkon der nach Westen hin ausgerichtet ist, so dass man hier die Sonne von Mittag bis in die Abendstunden genießen kann. Zudem verfügt die Wohnung über einen kleinen Abstellraum, ein Bad mit Fenster und Wanne sowie eine separate Toilette. Zur Wohnung gehört auch ein Kellerabteil sowie optional ein Duplex-Parkplatz in der Tiefgarage.

Lage

München, Nesselwanger Str. 4

Sonstiges

Geldwäschegesetz Hinweis zum Geldwäschegesetzt vom 26.06.2017:
•Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 11 GwG). Alle Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten (§ 2 Abs. 14 GwG). Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
•Bei der Identifizierung sind folgende Angaben notwendig: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, aktuelle Anschrift und Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten. Alternativ kann eine Ausweiskopie angefertigt werden.
•Durch den Immobilienmakler ist zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder aber für einen Dritten tätig ist.
•Festgehalten werden muss auch, ob es sich beim Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
•Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 11 Abs. 6 GwG).
Ihr Ansprechpartner Franz Kaletta 0170/ 50 50 819