Ab dem 1.1.2025 kann die Altbau-Wohnung im Erdgeschoss eines Dreifamilienhauses bezogen werden. Die Wohnung umfasst drei Zimmer, eine Eibauküche sowie einen Garten, der mitbenutzt werden kann. Darüber hinaus bietet ein Keller zusätzlichen Stauraum und es besteht die Möglichkeit der Nutzung der gemeinsamen Waschküche. Die Wohnung besitzt eine Gas-Etagenheitzung, wobei die Abrechnung von Strom, Gas und Wasser mit dem Lieferanten erfolgt.