Aufgrund einer Innenbereichssatzung besteht für eine Teilfläche von 1700 m² Baurecht für ein eingeschossiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss, einer Grundfläche von 170 m² und Blick auf das Wasser.
Auf dem übrigen Grundstücksteil können zwei Doppelhäuser mit einer Grundfläche von jeweils 220 m² und einem ausgebauten Dachgeschoss errichtet werden.
Das Grundstück ist mehrfach teilbar.
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