4 DHH (E+I+D) 1.020 m² Grundstück mit Baugenehmigung u. Entwässerungsplanung in Hagelstadt

93095 Hagelstadt

795.000,00 €
Kaufpreis
1.020 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
93095 Hagelstadt
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.020 m2
Immobilienwert
Online-ID
c4877ffd-ed7d-446a-b3f7-187c24a0bd88
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
795.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Für das Grundstück mit einer Fläche von 1.020 m² liegt eine Baugenehmigung für die Errichtung von vier Doppelhaushälften vor. Die Erschließung der Häuser erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt an der nördlichen Grundstücksgrenze. Das Gesamtgrundstück lässt sich in vier Parzellen mit jeweils mehr als ca. 240 m² unterteilen. Die südlich ausgerichteten Gärten laden zum Verweilen ein. Jedes Haus verfügt über einen Keller mit einem Hobbyraum von ca. 30 m² und einer Wohnfäche von mehr als 150 m². Neben einem großzügigen Wohn- Essbereich, einer Küche, einem Abstelraum und einem Gäste-WC im EG verfügen die Häuser über drei Schlafzimmer und einem Bad im 1.OG. Das Dachgeschoss gliedert sich in ein Studio, ein Büro und ein Bad auf.

Lage

In unmittelbarer Nähe befindet sich die Grundschule und der Kindergarten. Neben mehreren Banken befindet sich im näheren Umkreis ein Getränkemarkt, ein Metzger, ein Bäckereigeschäft, eine Hausarztpraxis, eine Praxis für Zahnheilkunde und über 90 weitere Gewerbetreibende. Der ortseigene Bahnhof ist fußläufig in 6 Minuten erreichbar. Im Stundentakt erreichen Sie Regensburg innerhalb von 15 Fahrminuten und den Flughafen München innerhalb von 1,05 Std.
Hagelstadt ist eine Gemeinde und ein Pfarrdorf im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern. Regensburg befindet sich in nordwestlicher Richtung.
Durch die Lage von Hagelstadt in östlicher Richtung von Regensburg aus, ist neben Regensburg auch Landshut (Zentrum: 39 min), Dingolfing (Zentrum: 43 min), Ingolstadt (Zentrum: 65 min) und München (Zentrum: 85 min) zügig erreichbar.

Sonstiges

Sonstiges Ein Entwässerungsplan kann zur Verfügung gestellt werden.
In Abteilung II besteht ein Leitungsrecht der Gemeinde Hagelstadt. In Abteilung III sind keine Belastungen eingetragen.
Es ist ein Altbestand vorhanden.
Es besteht kein Bauzwang.