4-Zi-Maisonette-ETW in ruhiger, guter Lage mit Balkon, 2. OG, 90451 Nürnberg-Eibach

90451 Nürnberg

399.000,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
130,88 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
90451 Nürnberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Maisonette, Wohnung
Zimmer
4
Wohnfläche
130,88 m2
Etage
2
Immobilienwert
Online-ID
69a6313b-134b-451c-95a9-89fbaab4a612
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
399.000,00 €
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
157.4 kWhm2a
Gültig bis
2034-03-24
Aus­stell­datum
24.04.2023
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr laut Energieausweis
1960
Heizungsart
Zentralheizung

Die helle, gepflegte Eigentumswohnung ist im 2. OG eines Mehrfamilienhauses mit 5 Parteien. Das Haus befindet sich in einem guten Gesamtzustand und wurde in 1985 und 2019/2000 renoviert.

2. OG:
Offener Kochbereich zum Wohnbereich (38 m²) mit Balkon, Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung, hell gefliestes Bad mit Badewanne und Fenster, 1 Schlafzimmer, 1 Kinderzimmer, weiße Kunststofftüren, Laminat- und Fliesenböden, Wände weiß gestrichen;
3. OG:
1 Studiozimmer (27 m²)

Zu der Eigentumswohnung gehört ein Kellerabteil.

Raumaufteilung

2. OG:
Wohnen 31,62 m² , Balkon 3,56 m² ( 7,12 m² nach Din 1/2), Kochen 15,14 m², Zimmer 16,02 m² , Schlafen 19,20 m² , Bad 2,82 m², Flur 12,82 m²

3. OG:
Studiozimmer 29,70 m²

Lage

Eibach ist ein Stadtteil der Stadt Nürnberg und hat eine sehr gute Infrastruktur.
Banken, Schulen, Ärzte, Supermärkte, Einzelhandel, Cafés Restaurants, Freizeitmöglichkeiten sind in unmittelbarer Umgebung vorhanden.
Optimale Anbindung an das Nahverkehrs- und Straßennetz der Städte Nürnberg-Fürth-Erlangen.

Sonstiges

Maklerprovision 3,57% aus dem Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem notariellen Vertragsabschluss aus dem Kaufpreis.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. per E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Maklerprovision ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) jeweils in gleicher Höhe nach Abschluss fällig. Besichtigungstermine Wenn Sie einen Besichtigungstermin für dieses Objekt vereinbaren möchten,
kontaktieren Sie uns bitte mittels Kontaktformular mit vollständiger Adresse und Telefonnummer. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen. Haftung/Gewähr Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, wenn
ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft/mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmers, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfindet.
Nach § 242 BGB muss Vorkenntnis umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt. Verhandlungen sind ausschließlich über uns zu führen. Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache mit unserem Büro.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt dem Käufer die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Alle Immobilienangaben sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung. Geldwäschegesetz GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Immobilien Ina Bauer nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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