Diese attraktive 4-Zimmer-Wohnung in Steinfurt-Borghorst bietet mit 82 m² Wohnfläche ein ideales Zuhause für Paare oder kleine Familien. Die Wohnung überzeugt durch ihren praktischen und durchdachten Schnitt, der ein helles und freundliches Wohnambiente schafft. Genießen Sie die ruhige Lage und zugleich die Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens Anfragen bitte nur per Mail!!!!
- **Wohnfläche:** 82 m² - **Zimmer:** 4, inklusive großzügigem Wohnzimmer - Separate Küche mit ausreichend Platz für einen Esstisch - Modern gefliestes Badezimmer - Gut geschnittene Räume für flexible Einrichtungsmöglichkeiten - Heizkosten- und Betriebskostenvorauszahlung: jeweils 90 € monatlich Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Zustand und besticht durch ihre praktische Raumaufteilung, die viel Platz für Ihre individuellen Wohnideen bietet.
Die Wohnung liegt in einer ruhigen Wohngegend von Steinfurt-Borghorst, unweit des Stadtkerns. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind schnell erreichbar. Für Naturliebhaber bietet die Umgebung viele Grünflächen und Erholungsmöglichkeiten. Dank der guten Verkehrsanbindung sind auch Nachbarorte und die Innenstadt von Steinfurt leicht zu erreichen. Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von dieser charmanten Wohnung überzeugen!
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.