Zur Neuvermietung ab dem 01.10.2024 steht eine ganze Büroetage im Erdgeschoss mit 5 Büroräumen, einer kleinen Teeküche, 2 getrennten Toiletten sowie ein Archivraum im Keller.
Die Räume sind teilweise mit Einbauschränken versehen!
Das erste kleinere Zimmer bietet sich sehr gut als Empfang/Anmeldung an, der Raum wo sich angrenzend die kleine Teeküche befindet ist ein idealer Aufenthalts- und Pausenraum.
Die weiteren 3 Räume können ganz individuell und unabhängig voneinander genutzt werden.
Die Kaltmiete beträgt 1.700,- €, was ca. 10,- €/m² entspricht.
Zusätzlich zur Kaltmiete sind Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 300,- € monatlich zu leisten.
Warmwasser wird über Elektroboiler generiert!
Die Warmmiete beträgt somit 2.000,- € pro Monat.
Zusätzlich wird eine Kaution von 3 Monatsmieten, also 5.100,- €, vereinbart!
Zusätzlich zu den Räumlichkeiten werden 2 PKW-Stellplätze im eingezäunten und gepflasterten Hof für je 75,- € (gesamt also 150,- €) vermietet.
Es gibt seit Jahren einen Untermieter, welcher gerne bleiben würde und 2 Räume mit ca. 45m² weiter in Untermiete anmieten würde und bietet hierfür 500,- € anteilige Kaltmiete.
Die Immobilie befindet sich in der Okentraße, kurz vor dem Rée Carré in Offenburg
Sonstiges
Die Maklerprovision beträgt 3.400,- € netto zzgl. gesetzliche MwSt.!
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.
Korrektheit der Angaben
Ich weise darauf hin, dass die im Exposé genannten Informationen und Angaben zum Objekt ausdrücklich unverbindlich sind und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die im Exposé genannten Angaben bin ich auf die Auskünfte des Verkäufers/Vermieters/Verwalters/Auftraggebers etc. angewiesen. Diese an mich übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch mich auf Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehme ich daher nicht!
Es obliegt jedem meiner Kunden, die Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und es steht jedem frei auf eigene Rechnung einen entsprechenden Sachverständigen zu beauftragen.
Ich weiße darauf hin, dass ich als Immobilienmakler KEIN Sachverständiger bin.
Als Rechtsgrundlage gilt alleine der notariell abgeschlossen Kaufvertrag oder der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag.
Geldwäschegesetz
Gemäß §2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) ist Kienle Immobilien - Thomas Kienle Einzelunternehmung, Winkel 7, 77654 Offenburg als Immobilienmakler dazu verpflichtet, bereits bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragspartner festzustellen, zu prüfen, zu dokumentieren und zu archivieren. Hierzu bringen Sie zum Besichtigungstermin bitte immer ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit.