Bei dem Liegenschaftsangebot handelt es sich um das im Grundbuch von Stahle Blatt 615 im Bestandsverzeichnis unter der laufenden Nummer 5 verzeichnete Grundstück der Gemarkung Stahle, Flur 1, Flurstück 140
(Ackerland, Auf`m Riesen) mit einer eingetragenen Grundstücksgröße von 4.514 m2 und (Waldfläche) mit einer eingetragenen Größe von 3.160 m2.
Weitere Informationen zur Ausgestaltung und zur genauen Lage des Grundstücks finden sich im GEOportal.NRW.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier leider keine belastbaren Informationen zum Grundstück, zur Erschließung und zur bisherigen oder aktuellen Nutzung vorliegen und auch eine ggfls. bestehende Verpachtung des Grundstücks nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Erwerber tritt insofern in alle gegebenenfalls bestehenden Vertragsverhältnisse unter gleichzeitiger Freistellung des Verkäufers uneingeschränkt ein.
Da das Grundstück gut erreichbar und einsehbar ist, werden Besichtigungstermine von hier aus nicht vereinbart.
Mitverkauft werden alle auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände und Einrichtungen, sowie gegebenenfalls vorhandener Unrat und alle sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist lediglich eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.