Bauträger und Investoren aufgepasst - dieses wunderschöne Bauland wartet auf einen Bauherrn!
Am Rande von Osterholz-Scharmbeck, in zentraler Lage befindet sich das besagte Bauland, ideal zum Schaffen von neuem Wohnraum oder zur Selbstnutzung.
Das Grundstück ist laut Bebauungsplan Nr. 146 Auf dem Brink als reines Bauland ausgewiesen. Derzeit wird dieses noch als Weidefläche genutzt.
Kein Einzelverkauf!
Wir weisen darauf hin, dass eine eigenständige Kontaktaufnahme sowie das Betreten des Grundstücks von den Eigentümern ausdrücklich nicht erwünscht und nicht gestattet sind. Besichtigungstermine sind ausschließlich über unser Büro zu vereinbaren.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Kindergärten, Schulen, Ärzte und Apotheken befinden sich in unmittelbarer Nähe und in wenigen Fahrminuten zu erreichen.
2 Minuten Autofahrtzeit zur Anbindung an die B74.
7 Minuten Autofahrzeit zum Bahnhof Osterholz-Scharmbeck.
31 Minuten Autofahrtzeit zum Hauptbahnhof Bremen.
Provisionshinweis
4,25 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt.
Beim Kauf der Immobilie fällt für den Käufer eine Maklercourtage i.H.v. 4,25% des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher MwSt. an. Die Firma Immobilien Rolf Stieler hat mit dem Eigentümer einen Vertrag zu gleichen Konditionen geschlossen.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit Immobilien Rolf Stieler kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 4,25% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Courtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Sonstiges
Alle Angaben in diesem Angebot beruhen auf Angaben des Eigentümers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt keine Haftung.
Ein Ergebnisbericht der Geotechnischen Erkundung (Bodengutachten) vom 24.01.2022 liegt bereits vor.
Beantwortet werden nur ernstgemeinte Anfragen unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten (wie z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.).