714 qm Grund zum Bauen - Baugrundstück ohne Bauträgerbindung im Neubaugebiet

24238 Selent

192.780,00 €
Kaufpreis
714 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
24238 Selent
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
714 m2
Immobilienwert
Online-ID
06a72182-7e61-4fa9-aa5d-1e67d36a42fa
Kauf­preis
192.780,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück zur Einfamilienhausbebauung im Neubaugebiet "Küsterredderkoppel" der prosperierenden Gemeinde Selent. Das Grundstück verfügt mit 714 qm über eine gefragte Größe und bietet somit viel Platz zur Umsetzung Ihres persönlichen Wohntraums. Das Baufeld ist attraktiv geschnitten. Das Grundstück verfügt gemäß Bebauungsplan über eine maximal zulässige Grundfläche von 220 qm sowie die Möglichkeit mit zwei Vollgeschossen ein Stadthaus zu errichten.

Erfüllen Sie sich den Traum vom selbst geplanten Eigenheim in attraktiver Lage unweit des idyllischen Selenter Sees.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter 0431/649933 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ausstattung

- attraktive Baufenster
- bebaubar gemäß Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Selent
- zwei Vollgeschosse möglich
- Ver-/Entsorgungsleitungen bis auf das Grundstück vorgestreckt
- 180 qm (Baufläche 6) zulässige Grundfläche

Lage

Selent ("ländlicher Zentralort mit Sitz der Amtsverwaltung") liegt landschaftlich reizvoll am Südufer des gleichnamigen Sees (mit gut 21 km² der zweitgrößte See in Schleswig-Holstein) und ist über die Bundesstrase 202 von Kiel in rd. 20 Autominuten (gut 20 KM) zu erreichen. Eine infrastrukturelle Grundversorgung, u.a. mit Lebensmittelmärkten, Ärzten, Apotheke, Moglichkeiten zur Kinderbetreuung und Schule (Grund- und Regionalschule mit Offener Ganztagsschule), Sportverein, etc. ist vor Ort vorhanden. Nächst gelegene, umfangreichere Versorgungsangebote, weiterführende Schulen etc. befinden sich in Schwentinental (ca. 10 Km) und Preetz (ca. 15 km).

Sonstiges

Sonstiges Gemäß Bebauungsplan ist eine Photovoltaikanlage mit 50 qm auf der Dachfläche vorgeschrieben. Ferner wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Bebauungsplans verwiesen.