Ab 01.03.2025! Geräumige 2-Raum-Etagenwohnung mit Balkon und Stellplatz im Hof!

02826 Görlitz

350,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
58,56 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02826 Görlitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Etagenwohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
58,56 m2
Etagenanzahl
4
Etage
3
Zustand
vollsaniert
verfügbar ab
sofort
Bonitätsnachweis
Online-ID
127816325
Netto­kalt­miete
350,00 €
Badezimmer
1
Balkon / Terrasse
Baujahr
1902
Befeu­e­rungs­art
Gas

Das sanierte Mehrfamilienhaus wurde im Gründerzeitstil errichtet, befindet sich in erster Reihe und verfügt über 3 Vollgeschosse sowie über ein ausgebautes Dachgeschoss. Auf der Liegenschaft befindet sich ebenfalls das Hinterhaus sowie ein Innenhof, auf welchem ein Stellplatz für Ihren PKW separat angemietet werden kann. Die Wohnung besticht neben ihrem praktischen Grundriss auch durch ihre ruhige Lage.

Ausstattung

Zur Vermietung steht ab dem 01.04.2025 eine gemütliche 2-Raum-Wohnung im 3. Obergeschoss des Gründerzeithauses Brautwiesenstraße 11. In den Wohnräumen sowie im Flur ist ein moderner, hochwertiger Fußbodenbelag verlegt, wobei das Bad, ausgestattet mit einer Dusche, gefliest ist. Die separate Küche verfügt über einen direkten Zugang zum Balkon, welcher in südlicher Ausrichtung angelegt wurde. Weiterhin verfügt die Wohnung über einen separaten Mieterkeller sowie eine Abstellkammer auf halber Treppe, die zusätzliche Stauräume bieten. Die Anmietung eines Stellplatzes im Hof ist ebenfalls nach Verfügbarkeit möglich.

Lage

Das Objekt liegt am Rand der Görlitzer Innenstadt. Dank der sehr guten Verkehrsanbindung durch die unmittelbar in der Nähe befindliche Bushaltestelle, ist gesamt Görlitz schnell zu erreichen. Die Wohnung ist aufgrund ihrer Lage der ideale Ausgangsort für Unternehmungen in- und außerhalb der Stadt, auch ohne PKW. Der Bahnhof, Ärzte und weitere Geschäfte für Erledigungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig innerhalb von 10-15 Minuten erreichbar.

Sonstiges

Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Baudenkmal. Nach §79 Abs. 4 GeG ist die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich.