An Ende/in der Mitte einer Sackgasse/Ringstraße mit gemischter Bebauung bestehend aus div. Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und vereinzelten EFH.
Das Grundstück mit Abrissobjekt (EFH Fertighaus von Streif) hat eine Größe von 710 m² und ist von Größe und Schnitt nahezu identisch mit den direkten Nachbargrundstücken, die mit MFH mit 6 WE plus Garagen bebaut sind.
Das Abrissgrundstück ist das letzte in der Reihe und endet an einem Fußweg. Die Nachbargrundstücke verfügen über ungefähr die selbe Grundstücksgröße und haben eine GRZ von 0,3 und GFZ von 0,77 was einer Bebauung von ca. 546 m² BGF entspricht. Garagen, Keller und Balkone sind von der BGF ausgenommen.
Für diesen Teil der Stadt Bad Vilbel besteht kein Bebauungsplan bzw. wirkt der § 34 der Nachbarschaftsbebauung.
Insofern sollten 3 Vollgeschosse möglich sein, nach Vorbild der Nachbarhäuser mit 6 WE a ca. 80 m²
Der Bodenrichtwert für diesen Teil der Stadt liegt bei 750 €/m²
Das Objekt liegt in einer ruhigen, überwiegend von Wohnhäusern geprägte Straße, die sich im Norden der Stadt befindet. Die Lage ist vorstädtisch und familienfreundlich, mit einer guten Anbindung an die Natur, da Grünflächen und Felder in der Nähe liegen.
Gleichzeitig ist die Anbindung an die Stadt Bad Vilbel und die umliegenden Regionen wie Frankfurt durch öffentliche Verkehrsmittel und Straßenverbindungen sehr gut.
Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, diverse Schulformen und Kita Angebote befinden sich in fußläufiger Entfernung und das Zentrum ist in 5 Minuten erreicht. Von dort erreicht man Frankfurt HBF in weniger als 20 Minuten.
Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit