Zum Verkauf stehen 2 Flurstücke mit knapp 3.800 m2 Größe. Beide Flurstücke lassen sich je nach gewünschter Größe in 4 - 5 Grundstücke mit angenehmer Fläche von 500 - 750 m2 aufteilen. Die Erschließung kann problemlos über bereits vorhandene Übergabepunkte erfolgen. Das Angebot richtet sich an Bauträger bzw. Interessenten, welche die Erschließung selbst vornehmen können.
Weitere Informationen stellen wir nach einer Kontaktaufnahme gern zur Verfügung.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die bevölkerungsreichste Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Das Stadtgebiet erstreckt sich auf beiden Seiten der Warnow bis zu deren Mündung in die Ostsee im Stadtteil Warnemünde. Im Osten der Stadt befindet sich in privilegierter Lage der Stadtteil Gehlsdorf. Die Nähe zum historischen Zentrum sowie zur Ostseeküste machen den Ortsteil zu einer der begehrtesten Wohnlagen der Hansestadt. Hier gibt es herrschaftliche Villen und moderne Wohnhäuser, Segelboote, Yachten und eine lange Uferpromenade.
Durch den Fährverkehr über die Warnow und direkte Busverbindungen ist Gehlsdorf an das Nahverkehrsnetz Rostocks angeschlossen. Die Infrastuktur ist gut entwickelt, es gibt Schulen und Kitas und im Zentrum von Gehlsdorf alle Nahversorgungseinrichtungen und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Die angebotenen Grundstücke befinden sich nahe dem neu erschlossenen Baugebiet Eulenflucht.
Sonstiges
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Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 5,95 % (inkl. Mehrwertsteuer 19 % MwSt.). Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Die Angaben dienen der Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell geschlossene Kaufvertrag. Besichtigungen sind jederzeit möglich, im Interesse aller Beteiligten bitten wir jedoch um vorherige Abstimmung mit uns.
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Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz. Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, "...die Vertragsparteien des Kaufgegenstandes zu identifizieren, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind". Aus diesem Grund bitten wir Sie, spätestens zur Notarbeauftragung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten feststellen zu können.